Was zählt zu den Nebenkosten?
Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) listet genau auf, welche Kostenarten als umlagefähige Nebenkosten gelten. Dazu gehören unter anderem:
- Heiz- und Warmwasserkosten
- Wasserversorgung und Entwässerung
- Müllabfuhr
- Gebäudereinigung
- Hausmeisterdienste
- Grundsteuer
- Gartenpflege, Beleuchtung, Aufzugskosten u. v. m.
Hier finden Sie die vollständige Liste: Die 17 Nebenkostenarten
Nicht umlagefähig sind dagegen etwa:
- Verwaltungskosten
- Instandhaltungsrücklagen
- Reparaturen und Modernisierungen