Wer benötigt einen Bedarfsausweis?
Ein Bedarfsausweis ist in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Dazu zählen:
- Neubauten, die noch keine vollen drei Jahre genutzt wurden. Hier fehlen die nötigen Verbrauchsdaten.
- Altbauten mit bis zu vier Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde und die nicht durch spätere Sanierungen den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen.
In anderen Fällen haben Eigentümerinnen und Eigentümer die Wahl zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis, z. B. bei:
- größeren Bestandsbauten ab fünf Wohneinheiten, unabhängig vom Baujahr,
- kleineren Altbauten mit bis zu 4 Wohneinheiten und Sanierung auf Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977
- Bestandsbauten mit Bauantrag nach dem 1.11.1977.
Wichtig: Auch wenn der Verbrauchsausweis zugelassen ist, lohnt sich oft der genauere Blick auf den Bedarfsausweis, besonders bei anstehenden Sanierungen.