Immobilien-Ratgeber - 04.10.2023

Mit dem hydraulischen Abgleich effizienter heizen

Ein häufiges Problem beim Heizen: Manche Räume lassen sich schlechter beheizen als andere, weil die Heizkörper weiter von der Wärmequelle entfernt sind. Um dieses Missverhältnis auszugleichen, wird ein hydraulischer Abgleich durchgeführt. Für viele Mehrfamilienhäuser mit Zentralheizung ist der hydraulische Abgleich mittlerweile Pflicht. Hier erhalten Sie alle Infos! 

Optimierung der Heizung mit hydraulischem Abgleich

Bei dem hydraulischen Abgleich wird ermittelt, wie viel Wärme nötig ist, um die Wohnräume gleichmäßig zu beheizen. Anschließend werden die Wassermenge im Heizsystem und die optimale Vorlauftemperatur eingestellt. Üblicherweise verläuft ein hydraulischer Abgleich in fünf Schritten: 

  • Ermittlung der raumweisen Heizlast: Anhand der räumlichen Gegebenheiten wird für jeden Raum, die individuelle Heizlast berechnet.
  • Erfassung der Heizflächen: Die Heizflächen im System (Heizkörper, Fußbodenheizungen usw.) werden erfasst und deren Wärmeleistung bestimmt.
  • Berechnung der Einstellwerte: Unter Berücksichtigung der hydraulischen Gegebenheiten des Systems werden die optimalen Einstellwerte für die Thermostatventile an den Heizkörpern oder die Regelventile in den Heizkreisen berechnet.
  • Einstellung der Ventile: Die Ventile werden so eingestellt, dass der gewünschte Wasserdurchfluss erreicht wird. Je nach Bedarf werden Ventile erneuert oder Strangregulierventile eingebaut.
  • Überprüfung und Feinjustierung: Nach der Einstellung der Ventile wird das System noch einmal überprüft.

Wer übernimmt den hydraulischen Abgleich? 

Es sind Fachleute aus dem Heizungsbau oder Ingenieurbüros, die Sie mit dem hydraulischen Abgleich beauftragen können. Es gibt auch eine deutschlandweite Datenbank, die Ihnen hilft, einen geeigneten Betrieb in Ihrer Nähe zu finden.  

Für wen ist der hydraulische Abgleich Pflicht? 

Ab dem 01. Oktober 2024 gilt gemäß § 60c des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), dass ein Heizungssystem mit Wasser als Wärmeträger nach dem Einbau oder der Aufstellung einer Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten hydraulisch abzugleichen ist. Vermieterinnen und Vermieter auf die diese Situation zutrifft, sind demnach zur Durchführung eines hydraulischen Abgleichs verpflichtet.

Die Bestätigung des hydraulischen Abgleichs, einschließlich der Einstellungswerte, der Heizlast des Gebäudes, der eingestellten Leistung der Wärmeerzeuger und der raumweisen Heizlastberechnung, der Auslegungstemperatur, der Einstellung der Regelung und des Drucks im Ausdehnungsgefäß, muss schriftlich festgehalten und dem Betreiber der Anlage mitgeteilt werden.


 

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