Wer übernimmt den hydraulischen Abgleich?
Es sind Fachleute aus dem Heizungsbau oder Ingenieurbüros, die Sie mit dem hydraulischen Abgleich beauftragen können. Es gibt auch eine deutschlandweite Datenbank, die Ihnen hilft, einen geeigneten Betrieb in Ihrer Nähe zu finden.
Für wen ist der hydraulische Abgleich Pflicht?
Vermieten Sie ein Mehrfamilienhaus mit mehr als neun Wohneinheiten, müssen Sie bis zum 30. September 2023 die Heizung überprüfen und einen hydraulischen Abgleich vornehmen lassen. Voraussetzung allerdings: Es handelt sich um eine Gaszentralheizung. Bei Gebäuden mit sechs bis neun Wohneinheiten haben Sie ein knappes Jahr länger Zeit. Stichtag ist der 15. September 2024.
Vermieten Sie ein Haus mit weniger als sechs Wohnungen oder ein Ein- oder Zweifamilienhaus, ist der hydraulische Abgleich nicht verpflichtend. Ob die Maßnahme dennoch sinnvoll ist, hängt von dem Zustand, dem Alter und der Größe der Heizanlage ab.
Staatliche Förderung für die Heizungsoptimierung
Für die Berechnung und Einstellung der Anlage fallen Kosten von tausend Euro aufwärts an. Hinzu können noch Kosten für Umbauten kommen: Austausch von Heizkörpern, Einbau von Strangregulierventilen. Allerdings können Sie für die Maßnahmen staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat ein Programm zur Heizungsoptimierung aufgelegt.
Gefördert werden allerdings nur Gebäude, die nicht unter die Pflicht zum hydraulischen Abgleich fallen. Und es muss sich um Bestandsgebäude handeln, die älter als zwei Jahre sind; bei einer Wärmeerzeugung mit fossilen Brennstoffen (Öl und Gas) dürfen sie nicht älter als 20 Jahre sein.
Nachweisformulare zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs
Es kommt noch etwas hinzu: Viele Förderprogramme setzen voraus, dass ein hydraulischer Abgleich vorgenommen wurde. Lassen Sie sich daher vom Fachbetrieb bestätigen, dass diese Maßnahme erfolgt ist. Dafür gibt es ein eigenes Formular, das Sie hier downloaden können.