Immobilien-Ratgeber - 23.05.2022

Wenn Sie die Wohnung allein abnehmen

Nicht immer ist es möglich, einen Übergabetermin zu vereinbaren: Die Mieterin oder der Mieter ist nicht mehr vor Ort oder Sie ziehen es vor, die Wohnräume ohne ihre Anwesenheit wieder in Besitz zu nehmen. Zwar empfehlen wir die persönliche Übergabe, doch ist es durchaus möglich, dass Sie die Wohnung auch in Abwesenheit Ihrer Mieterin oder Ihres Mieters wieder übernehmen.

Die Rückgabe erfordert nicht Ihre Anwesenheit

Ihre Mieterin oder Ihr Mieter kann die Wohnung an Sie zurückgeben, ohne dass Sie oder eine stellvertretende Person persönlich dabei anwesend sind. Bekommen Sie sämtliche Schlüssel zurück und befindet sich die Wohnung in einem „vertragsgemäßen Zustand“, ist alles in Ordnung.

Der „vertragsgemäße Zustand“ setzt voraus, dass die Wohnung vollständig geräumt und zumindest besenrein ist. Muss Ihre Mieterin oder Ihr Mieter die Schönheitsreparaturen übernehmen, so sollten die erledigt sein. Gibt es da noch etwas zu beanstanden, dann müssen Sie Ihre Mieterin oder Ihren Mieter auffordern, entsprechend nachzubessern. Solange dies nicht geschehen ist, können Sie nicht neu vermieten. Ihre Mieterin oder Ihr Mieter muss eine „Nutzungsentschädigung“ an Sie zahlen. Exakt in Höhe der bisherigen Miete. Doch handelt es sich eben nicht um die Miete. Denn Sie haben die Wohnung ja bereits wieder in Besitz genommen. 

Die Abnahme minutiös dokumentieren

Der Vorteil, wenn Sie allein die Wohnung zurücknehmen: Sie können ungestört, in aller Ruhe den Zustand Ihrer Wohnung überprüfen. Der große Nachteil: Ihre Mieterin oder Ihr Mieter ist nicht anwesend. Sie können sie nicht mit den Mängeln, die Sie feststellen, direkt konfrontieren. Die einvernehmliche Einigung und eine unkomplizierte Absprache ist weit weniger möglich, als wenn Sie gemeinsam die Räume inspizieren.

Umso wichtiger ist es, dass Sie den Zustand der Wohnung genau dokumentieren. Erstellen Sie Fotos. Lassen Sie sich von unabhängigen Zeugen begleiten und den Zustand der Räume quittieren. Sie sammeln Material, um Ihre Ansprüche zu sichern. Die normale Übergabe ist weit weniger aufwendig – sogar wenn Ihre Mieterin oder Ihr Mieter anderer Auffassung ist als Sie. So sind sie immerhin anwesend und teilen gemeinsam den Augenschein, den Sie fotografisch festhalten können.

Ärger vermeiden

Erfahrungsgemäß haben diejenigen, die ihre Wohnung in einem guten Zustand übergeben, kein Problem damit, eine gemeinsame Übergabe zu vereinbaren. Drückt sich Ihre Mieterin oder Ihr Mieter darum herum, ist dies ein starkes Indiz dafür, dass Ihre Wohnung in keinem guten Zustand ist.

Auf der anderen Seite erweckt es ebenso Argwohn, wenn Sie eine gemeinsame Übergabe ablehnen und dann Ansprüche stellen, die sich nur unzureichend belegen lassen. Sie sind in einer ungünstigen Position, wenn Sie Ihrer Mieterin oder Ihrem Mieter zu verstehen geben, dass ihre Anwesenheit bei der Rücknahme eigentlich nicht erwünscht ist.

 

Ihre Mieterin oder Ihr Mieter will keinen Übergabetermin

Ganz anders sieht die Sache aus, wenn es die Mietpartei ist, die den gemeinsamen Übergabetermin vermeidet oder sogar ablehnt. Dann liegt der Verdacht nahe, dass es dafür gute Gründe gibt, die nicht für Ihre Mieterin oder Ihren Mieter sprechen. Gleichwohl gilt auch hier die Devise, alles zu dokumentieren, fotografisch festzuhalten und Zeugen heranzuziehen.