Immobilien-Ratgeber - 22.03.2024
Das Thema Energieberatung können Sie auf verschiedene Weise angehen. Es gibt kostenlose Angebote, mit denen Sie sich einen Überblick verschaffen können. Doch wenn Ihnen das Thema wichtig ist, dann kommen Sie nicht darum herum, einen qualifizierten Energieberater oder eine -beraterin zu beauftragen. Hier erfahren Sie, was Ihnen eine Energieberatung bringt!
Die einfachste Tätigkeit, die ein Energieberater oder eine -beraterin für Sie ausführt: Sie stellen für Ihre Immobilie einen Energieausweis aus. In aller Regel handelt es sich dabei um einen Bedarfsausweis. Der gilt als höherwertiger, aussagekräftiger und ist bei Neubauten vorgeschrieben. Einen Verbrauchsausweis können Sie sich auch online ausstellen lassen, ohne dass jemand das Objekt besichtigt hat – zum Beispiel bei Techem!
Es handelt sich um den ersten Schritt: Bevor über Maßnahmen nachgedacht wird, macht der Energieberater oder die -beraterin eine Bestandsaufnahme. Die Eigenschaften des Gebäudes werden erfasst, Wärmedämmung, Fenster, Fassade, Keller und Dach unter die Lupe genommen, Wärmebrücken aufgespürt und die Heizungsanlage inspiziert. Auch das Heiz- und Lüftungsverhalten kann analysiert werden. Auf dieser Grundlage findet die Energieberatung statt.
Darüber hinaus erstellt der Energieberater oder die -beraterin einen Energieberatungsbericht. Darin werden nicht nur die ermittelten Daten festgehalten, sondern es werden Empfehlungen für eine Modernisierung ausgesprochen. In einem solchen Bericht werden die folgenden Punkte abgehandelt:
Nach der Bestandsaufnahme zeigt sich, welche Maßnahmen sinnvoll sind und den größten Einspareffekt haben. Der Energieberater oder die -beraterin kann ein Sanierungskonzept erstellen. Dabei werden die Maßnahmen aufeinander abgestimmt, eine Reihenfolge festgelegt und Ihre besonderen Wünsche berücksichtigt.
Darüber hinaus kann der Energieberater oder die -beraterin die Bauüberwachung übernehmen, die Arbeiten dokumentieren und am Ende als unabhängige Instanz abnehmen oder Nacharbeiten fordern.
Einige Betriebe bieten zusätzlich an, die Wirksamkeit der Maßnahme zu überprüfen und zu dokumentieren. Dies kann mit einer Wärmebildkamera geschehen oder mit dem Differenzdruck-Messverfahren, bei dem Luftwechselrate bestimmt und mögliche undichte Stellen aufgespürt werden.
Energetische Sanierung wird vielfach gefördert, wie etwa durch Zuschüsse oder besonders günstige Kredite. In der Regel ist eine qualifizierte Energieberatung Voraussetzung dafür, dass Sie diese Förderung in Anspruch nehmen können. Doch gibt es zahlreiche Fördertöpfe, nicht nur die Förderung durch den Bund, sondern auch durch Länder und Kommunen. Der Energieberater oder die -beraterin haben nicht nur den aktuellen Überblick. Sie sprechen Empfehlungen aus, stellen den Antrag und verrechnen den Zuschuss mit ihrem Honorar. Sie selbst müssen also gar nicht tätig werden.
Eine Art Paketlösung stellt der sogenannte individuelle Sanierungsfahrplan (kurz iSFP) dar. Dabei handelt es sich um ein maßgeschneidertes Konzept, das der Energieberater oder die -beraterin nach Ihren Vorgaben für das Gebäude entwickelt. Die einzelnen Schritte sind so aufeinander abgestimmt, dass die Sanierung wirtschaftlich und energetisch eine möglichst große Wirkung erreicht.
Dabei besteht der individuelle Sanierungsfahrplan aus zwei Dokumenten: Außer dem eigentlichen Sanierungsfahrplan wird noch eine „Umsetzungshilfe“ für die Maßnahmen erstellt. Der Fahrplan listet den Ist-Zustand, die einzelnen Maßnahmen, die Kosten und Einsparungen auf und gibt auch die Fördermöglichkeiten an. In der „Umsetzungshilfe“ werden die Maßnahmen detailliert erläutert.
Ein solcher individueller Sanierungsfahrplan wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit einem Zuschuss gefördert: um bis zu 80 % der Kosten, maximal jedoch mit 1.300 Euro. Hat das Gebäude mehr als zwei Wohneinheiten, beträgt die maximale Fördersumme 1.700 Euro. Eigentümergemeinschaften erhalten zusätzlich einen Zuschuss von 500 Euro, wenn das Konzept auf einer Eigentümerversammlung vorgestellt wird.
Auch wenn es sich um ein ausgefeiltes Konzept handelt, das staatlich gefördert wird: Sie sind nicht verpflichtet, die vorgeschlagenen Maßnahmen auch umzusetzen. Sie selbst entscheiden, was Sie davon in Auftrag geben möchten und wann. Die Auszahlung der Fördergelder ist nicht davon abhängig.
Energieberater ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Das heißt, im Prinzip kann sich jede und jeder so nennen. Dazu ist nicht einmal eine Prüfung erforderlich. Allerdings wird nur die Arbeit von zertifizierten Energieberatern und -beraterinnen gefördert. Die haben in der Regel eine 15-monatige Ausbildung absolviert und die Abschlussprüfung bestanden. Um die Ausbildung antreten zu können, brauchen sie einen Meistertitel oder ein abgeschlossenes Studium in einem relevanten Fach (wie Architektur, Bauingenieurwesen oder Maschinenbau). In Ausnahmefällen können sie die relevanten Vorkenntnisse auch auf andere Art nachweisen.
Solche zertifizierten Energieberater und -beraterinnen finden Sie auf einer Liste, die von der Deutschen Energie-Agentur (Dena) geführt wird. Die finden Sie hier.
Beachten Sie außerdem, dass Energieberater und -beraterinnen einen unterschiedlichen Background haben. Viele üben ihre Tätigkeit nebenberuflich aus, andere hauptberuflich, was nichts über die Qualität ihrer Arbeit aussagt. Manche sind als Heizungsmonteure tätig, andere als Schornsteinfeger. Viele Handwerkerinnen und Handwerker, vor allem aus dem Baugewerbe, haben sich ebenfalls als in der Energieberatung qualifiziert. Und schließlich gibt es noch Architektinnen und Architekten, Bauingenieurinnen und -ingenieure, die Sie hier beraten.
Jeder bringt hier seine besondere Expertise mit ein. Für wen Sie sich entscheiden, das hängt auch von Ihren eigenen Vorstellungen ab. Jede dieser Lösungen kann sinnvoll sein. Ohnehin soll die Energieberatung neutral und produktunabhängig erfolgen. Doch sollten Sie wissen, welchen Hintergrund Ihre Beraterin oder Ihr Berater hat. Denn da kennen sie sich am besten aus.
Für die Leistungen eines Energieberaters oder einer -beraterin gibt es keine Honorartabelle. Es hängt von dem Gebäude ab, vom Aufwand, der erforderlich ist, und von der Qualifikation, die der Berater oder die Beraterin mitbringt. Für eine Energieberatung sollten Sie 500 bis 2.000 Euro kalkulieren. Doch können Sie die Preise für die Leistungen direkt erfragen – gleich unter Berücksichtigung der Fördermöglichkeiten. Damit Sie wissen, wie viel Sie effektiv zahlen müssen.