Immobilien Ratgeber - 24.04.2023

Alles, was Sie zum Energieausweis wissen müssen

Die ersten Energieausweise gab es bereits 2004. Seit 2009 sind sie im Prinzip für alle Wohngebäude Pflicht. Im Laufe der Jahre sind sie für die Vermietung immer wichtiger geworden. Eine Entwicklung, die sich im Zuge von Energiewende und Klimaschutz fortsetzen dürfte. Ob und wozu Sie ihn brauchen, erfahren Sie hier.

Wozu dient der Energieausweis? 

Ein Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. Er soll Mieterinnen und Mieter auf dieses Thema aufmerksam machen, damit sie Häuser und Wohnungen besser vergleichen können. Dabei bezieht sich der Ausweis stets auf das Gebäude und nicht auf die einzelne Wohnung. Deren Energiebilanz kann je nach Lage und Zustand erheblich davon abweichen.

 

Wie sieht der aktuelle Energieausweis aus?

Den Energieausweis in seiner aktuellen Form gibt es seit 2014. Im Rahmen der Energieeinsparverordnung hat ihn der Gesetzgeber überarbeitet und die Bewertungen teils drastisch verschärft. Ein Gebäude, das vorher als durchschnittlich klassifiziert wurde, gehört nun in die niedrigen Klassen. 

Der Energiesparausweis ordnet jedes Gebäude nämlich einer bestimmten Klasse zu: Von A plus (beste Bilanz) über die Buchstaben des Alphabets bis zur H-Klasse als schlechtestem Wert. Eine Farbskala von sattem Grün über Gelb bis Dunkelrot unterstreicht die Bewertung. Dieses Ampelsystem ähnelt dem für den Energieverbrauch von Elektrogeräten. Und die Botschaft ist dieselbe: Grün steht für Umweltfreundlichkeit und den neuesten Stand der Technik. Rot signalisiert eine schlechte Energiebilanz. 

Der Ausweis gibt aber nicht nur Auskunft über den Zustand der Immobilie. Es finden sich dort auch Hinweise, wie Sie die Energiebilanz des Gebäudes zu vertretbaren Kosten verbessern könnten. Diese Hinweise sind nur Empfehlungen und haben keinerlei verpflichtenden Charakter.

Wann brauchen Sie einen Energieausweis?

Sie benötigen den Ausweis in drei unterschiedlichen Fällen: Immer wenn Sie neu vermieten, müssen Sie den Ausweis vorlegen oder brauchen die Angaben. Zweitens: Das Gebäude wird neu errichtet, energetisch saniert oder umgebaut. Da gilt der Ausweis auch als Nachweis gegenüber der Baubehörde. Und schließlich brauchen Sie den Ausweis, wenn Sie Ihre Wohnung wieder verkaufen wollen.

Diese Immobilien sind nicht betroffen

Denkmalgeschützte Gebäude dürfen nicht ohne weiteres energetisch saniert werden. Hier besteht keine Ausweichpflicht. Ebenso wenig sind Wochenendhäuser oder Ferienwohnungen betroffen, die Sie weniger als vier Monate im Jahr oder nur während der warmen Jahreshälfte nutzen.

 

Sie wollen neu vermieten

Bei der Neuvermietung brauchen Sie den Energieausweis gleich drei Mal: Wenn Sie eine Anzeige schalten, egal ob in gedruckter Form oder im Internet, müssen die wichtigsten Informationen aus dem Ausweis in die Anzeige hinein. Dabei sind diese fünf Angaben Pflicht: 

  • die Art des Ausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)

  • der Endenergiebedarf oder -verbrauch des Gebäudes

  • der wesentliche Energieträger für die Heizung (z. B. Öl, Gas, Fernwärme)

  • das Baujahr des Gebäudes

  • die Energieeffizienzklasse (A plus bis H)

     

Zweite Gelegenheit, für die Sie den Ausweis benötigen: Bei der Besichtigung müssen Sie den Ausweis vorlegen oder zumindest auslegen. Dabei müssen Sie nicht allen, die unverbindlich Interesse bekunden, den Ausweis zeigen. Aber allen, die ernsthaft in Frage kommen.

Und schließlich sind Sie gehalten, nach Abschluss des Mietvertrags eine Kopie vom Ausweis der Mieterin oder dem Mieter auszuhändigen. Das heißt, Sie können die Kopie schon bei der Unterzeichnung des Vertrags überreichen, spätestens aber zwei Wochen danach.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?

Es gibt zwei Arten von Energieausweis, die auf verschiedene Art zustande kommen:

  • Der Bedarfsausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz des Gebäudes – unabhängig davon, wie viel die Bewohnerinnen und Bewohner tatsächlich heizen.

  • Der Verbrauchsausweis nimmt hingegen Bezug auf die Verbrauchswerte in einem Zeitraum von drei Jahren.

     

Beim Bedarfsausweis spielen die Eigenschaften des Gebäudes die entscheidende Rolle. Er gilt als die anspruchsvollere und aussagekräftigere Variante – und kostet auch etwas mehr. Mit einem Bedarfsausweis sind Sie immer auf der sicheren Seite. 

Der Verbrauchsausweis legt hingegen den tatsächlichen Energieverbrauch zugrunde. Dabei werden längere Leerstände ebenso berücksichtigt wie witterungsbedingte Einflüsse. Das heißt: Ein Haus, dessen Daten in einem sehr milden Winter erhoben wurden, wird nicht begünstigt. Und auch der Ort wird berücksichtigt, damit das Haus in einer milderen Zone nicht besser abschneidet, als wenn es in einer Region mit strengem Frost steht.

Einen Bedarfsausweis können Sie sich in jedem Fall ausstellen lassen. Bei Neubauten ist er ohnehin zwingend vorgeschrieben. In anderen Fällen können Sie auch einen Verbrauchsausweis beantragen, nämlich wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Die Immobilie ist kein Neubau und verfügt über mindestens fünf Wohneinheiten.

  • Verfügt sie über weniger als fünf Wohneinheiten, muss sie nach 1977 fertiggestellt worden sein (darf aber kein Neubau sein).

  • Ist sie vor 1977 erbaut worden, brauchen Sie einen Nachweis, dass sie den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht.

     

Eine weitere Voraussetzung: Sie brauchen die Verbrauchsdaten sämtlicher Wohneinheiten im Zeitraum von drei aufeinander folgenden Jahren. 

Wie kommen Sie an einen Energieausweis?

Es gibt keine zentrale Stelle, die Energieausweise ausstellt. Zwar sehen alle Ausweise gleich aus, doch werden sie von ganz unterschiedlichen Stellen ausgestellt. Am kostengünstigsten und bequemsten ist die Online-Lösung. Wir von Techem unterstützen Sie sehr gerne dabei und stellen Ihnen den verbrauchsorientierten Energieausweis!

Ein wenig kostspieliger sind hingegen die Ausweise von Sachverständigen, die Ihr Objekt in Augenschein nehmen und eine Art Gutachten erstellen.


 

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