Immobilien-Ratgeber - 07.04.2022

Der Besichtigungstermin: So bereiten Sie sich vor

Auch wenn Ihre Wohnung stark nachgefragt ist: Bereiten Sie den Besichtigungstermin gut vor. Denn hier fällt oftmals eine Vorentscheidung, welche Mieterin oder welchen Mieter Sie bekommen. Denn nicht nur diejenigen, die Ihre Wohnung mieten wollen, möchten sehen, ob die Sache passt. Auch Sie selbst bekommen einen Eindruck, wer zukünftig in Ihrer Wohnung leben wird. 

In welchem Zustand befinden sich die Mieträume? 

Wohnraum ist knapp und vor allem in den Städten heiß begehrt. Da muss man sich nicht besonders um den Zustand der Mieträume kümmern, könnte man meinen. Doch das ist ein Fehlschluss. Bringen Sie die Vorzüge Ihrer Wohnung zur Geltung. Informieren Sie über die Vorteile und Besonderheiten, werden Sie Leute interessieren, die sich auch andere Wohnungen anschauen und sie sich leisten können.

Anders gesagt, es zahlt sich aus, wenn Ihre Wohnung einen guten Eindruck macht. Wobei Sie Einschränkungen und Mängel nicht verschweigen sollten. Sonst riskieren Sie, dass Ihre Mieterin oder Ihr Mieter die Miete mindert.

Themen, an die viele nicht denken

Weisen Sie auch auf Aspekte hin, die bei einer Besichtigung oftmals untergehen: Nebenräume wie Keller, Schuppen, Fahrradkeller; PKW-Stellplatz; Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe; gute Hausgemeinschaft; Reinigung der Gemeinschaftsflächen; Winterdienst; Hausordnung. 

Ist die Wohnung noch bewohnt?

Haben Sie zu Ihrer bisherigen Mieterin oder Ihrem Mieter ein gutes Verhältnis und sind die Mieträume in einem guten Zustand, bietet es sich an, die Besichtigungstermine vor dem Mietende anzusetzen. Häufig wirken die Räume dann auch wohnlicher, als wenn die Wohnung leer steht.

Allerdings können die Besichtigungen nur nach rechtzeitiger Ankündigung (mindestens eine Woche vorher) und in Absprache stattfinden. Und auch nicht zu oft. Es gibt keine verbindliche Obergrenze: Ein bis zweimal pro Woche gilt als zumutbar. 

Anders sieht die Sache aus, wenn Ihre Mieterin oder Ihr Mieter skeptisch bis ablehnend reagieren. Zwar müssen sie im Prinzip Besichtigungstermine „dulden“, doch diese „Duldungspflicht“ ist nicht viel wert, wenn Ihre Mieterin oder Ihr Mieter diese Termine als Störung betrachtet. Dann kann es vernünftiger sein, die Besichtigungen erst durchzuführen, wenn die Wohnung frei ist. Sogar wenn die Wohnung ein wenig später vermietet wird. 

Einzelbesichtigung oder in Gruppen?

Gerade wenn das Interesse sehr groß ist, bietet es sich an, die Besichtigung in Gruppen durchzuführen. Allerdings hat diese Methode gravierende Nachteile. So bekommen Sie selbst kaum einen Eindruck von den Leuten, die Ihre Wohnung mieten möchten. Und bei Gruppenbesichtigungen kann sich eine Eigendynamik entwickeln, die nicht in Ihrem Sinne ist. Etwa wenn kritische Fragen gestellt werden.

Daher kann es sinnvoller sein, Einzelbesichtigungen durchzuführen. Die können Sie durchaus zeitlich begrenzen und hintereinander stattfinden lassen. Dadurch vermittelt sich der Eindruck, dass die Wohnung nachgefragt ist. Die nächsten warten bereits vor der Tür. 

Alle Räume zeigen, alle Fragen beantworten

Führen Sie die Wohnung vor, lassen Sie die Leute den Zustand überprüfen und stehen Sie bereit, alle Fragen zu beantworten. Besonderheiten im Mietvertrag und Einschränkungen in der Nutzung sollten Sie frühzeitig ansprechen. Sonst riskieren Sie nur, dass Ihnen jemand abspringt. Auch ist es von Vorteil, wenn Sie darüber informieren, wie Sie weiter vorgehen und bis wann Sie eine Entscheidung treffen.

Erfahrene Vermieterinnen und Vermieter nutzen die Besichtigung auch, um die Interessentinnen und Interessenten kennen zu lernen. Sie veranstalten kein Verhör, sondern verwickeln die Leute in einen entspannten Smalltalk. So erfahren Sie viel mehr und die Stimmung bleibt gelöst.

Energieausweis auslegen

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass bei der Wohnungsbesichtigung der Energieausweis einsehbar sein muss. Auch wenn Ihr Gegenüber daran nicht das geringste Interesse erkennen lässt. Legen Sie den Energieausweis aus und weisen Sie noch einmal ausdrücklich darauf hin. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.

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Besichtigungen bei Tageslicht

Im Prinzip können Sie die Besichtigungstermine so legen, wie Sie das möchten. Auch ist natürlich entscheidend, wann die Beteiligten Zeit haben. Besonders aussagekräftig sind Besichtigungen bei Tageslicht: Vormittags zwischen 10 und 13 Uhr oder nachmittags zwischen 16 und 18 Uhr gelten als übliche Besichtigungszeiten.  

Fotografieren erlaubt?

Wenn Sie nicht möchten, dass Interessentinnen und Interessenten bei der Besichtigung fotografieren, sollten Sie vorher darauf hinweisen. Und: Wenn die Wohnung noch bewohnt ist, darf nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Mieterin oder des Mieters fotografiert werden.


 

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