Woher sollen Sie aber wissen, welche Klauseln eine „unangemessene Benachteiligung“ darstellen? Die Antwort mag Sie ernüchtern: Darüber entscheiden die Gerichte. Es gibt unzählige Urteile darüber, was eine „unangemessene Benachteiligung“ ist und was nicht. Und ständig kommen neue Urteile hinzu. Die müssen Sie aber gar nicht kennen. Wer sich mit der Rechtsprechung jedoch unbedingt auskennen sollte, sind diejenigen, die den Vertragstext formuliert haben.
Daher empfehlen wir: Nutzen Sie Formulare, die aus einer vertrauenswürdigen Quelle stammen! Legen Sie Wert auf Qualität. In solchen Formularverträgen finden sich keine Vertragsklauseln, die – nach aktueller Rechtsprechung – unwirksam sind. Allerdings bleibt ein Restrisiko. Denn wenn sich Rechtsprechung ändert, kann eine Klausel unwirksam werden, die jahrzehntelang unbeanstandet blieb. Das kommt zwar nicht allzu oft vor, aber es ist möglich.
Missverständliche Regelungen gehen zu Ihren Lasten
Tauchen im Vertrag missverständliche Formulierungen auf oder haben Sie das Vertragsformular nicht richtig oder nicht vollständig ausgefüllt, so geht das zu Ihren Lasten. Entweder gilt dann die Regelung, die Ihre Mieterin oder Ihren Mieter begünstigt. Oder aber sie können sich aussuchen, welche Variante gelten soll.
Anders liegt der Fall, wenn sich erst nach Jahren herausstellt, dass eine Regelung missverständlich oder mehrdeutig ist. Dann kommt es darauf an, wie Sie und vor allem Ihre Mieterin oder Ihr Mieter sich verhalten. Denn dieses Verhalten zeigt ja, wie die Vertragsparteien verstanden haben.
Überraschende Klauseln vermeiden
Was ebenfalls nicht geht: Vertragliche Regelungen im „Kleingedruckten“ verstecken. Damit eine Klausel wirksam ist, darf sie nicht überraschend kommen. In der Praxis heißt das, dass Sie wichtige und vor allem ungewöhnliche Verpflichtungen an besonderer Stelle hervorheben sollten. Dafür bieten sich die individuellen Vereinbarungen an.