Immobilien Ratgeber - 30.05.2022

Die individuellen Vereinbarungen im Mietvertrag richtig festhalten

In den meisten Formularmietverträgen gibt es einen Bereich, in dem Sie individuelle Vereinbarungen festhalten können. Das ist der Raum für Regelungen, die Ihnen besonders wichtig sind und die aus dem Rahmen des Allgemein-Üblichen herausfallen. Diese individuellen Vereinbarungen müssen aber einigen Anforderungen gerecht werden. Wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt.

Keine Hintertür für unwirksame Vereinbarungen

Die individuellen Vereinbarungen sind ein Gegengewicht für die Klauseln aus dem Formularmietvertrag. Das heißt, im Prinzip können Sie hier alle möglichen Abreden treffen und Klauseln vereinbaren, die im Formularmietvertrag zumindest problematisch wären. 

Allerdings sind die Anforderungen an solche individuellen Absprachen nicht gering. Es muss erkennbar sein, dass hier die betreffende Regelung ausgehandelt wurde. Anders gesagt: Sie können hier nicht einfach Regelungen unterbringen, die im Formularmietvertrag unwirksam wären. Vielmehr muss deutlich werden, wie Sie sich auf die Regelung geeinigt haben. Also, worin der Vorteil für die Seite der Mieterin oder des Mieters liegt. 

Individuelle Vereinbarungen: Das ist möglich 

Man muss es noch einmal deutlich hervorheben: Die individuellen Vereinbarungen sind kein Reparaturbetrieb für dubiose Vertragsklauseln. Aber wenn es sich um ein besonderes Mietobjekt handelt, wenn besondere Maßnahmen zu treffen sind, um es nutzen, dann sollten Sie das festschreiben. Und es ist auch möglich, solche Vereinbarungen zu treffen.

 

Beispiel: Empfindliches Paket

Ist die Wohnung mit einem Holzparkett ausgestattet, können Sie festlegen, wie er behandelt werden soll und dass keine spitzen Absätze getragen werden dürfen. Was aber unverhältnismäßig wäre: Die Mieterin oder den Mieter zu verpflichten, das Parkett auf eigene Kosten abzuschleifen. 

 

Spezielle Absprachen, berechtigte Interessen, besondere Pflichten

Ebenso können Sie regemäßiges Stoßlüften vereinbaren, um Schimmelbildung zu vermeiden. Oder Sie halten besondere Absprachen fest. Nach dem Muster: Die Mieterin übernimmt die Wohnung unrenoviert, führt jedoch die Schönheitsreparaturen durch, darf dafür aber zu Beginn zwei Monate mietfrei wohnen.  

Wichtig: Solche Klauseln lassen sich nur individuell vereinbaren. In den meisten Formularmietverträgen gibt es am Ende ein eigenes Feld für solche Vereinbarungen. Die tragen Sie dort ein. Diese Klauseln sollten sich optisch von den übrigen unterscheiden.