1.2. Multivalenter bzw. bivalenter Heizungsanlage
Für Liegenschaften mit einer multivalenten bzw. bivalenten Heizungsanlage, die zusätzlich Wärme von einer Gastherme bereitet, sind ebenfalls spezifische Maßnahmen erforderlich. Es wird empfohlen, eine vollständige Ausstattung mit Wärmezählern vor dem Warmwasserspeicher und für die Heizwasseraufbereitung vorzunehmen, um eine genaue Heizkostenabrechnung zu gewährleisten. Eine genaue Erfassung des Wärmeverbrauchs sowohl für die Heizung als auch für das Warmwasser ist entscheidend, um eine gerechte und rechtssichere Kostenaufteilung zu ermöglichen.
Wichtige Hinweise: Sollte es aus verschiedenen Gründen nicht möglich sein, Wärmezähler zu installieren, gibt es spezifische Regelungen, die zu beachten sind, um dennoch eine rechtssichere und genaue Abrechnung zu gewährleisten. Dies beinhaltet die Berücksichtigung alternativer Methoden zur Erfassung des Energieverbrauchs und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. In der Videoaufzeichnung wird dies genauer erläutert.