Immobilien Ratgeber - 30.06.2022

Die richtige Auswahl Ihrer Mieterinnen und Mieter

Gibt es mehrere Interessentinnen und Interessenten, müssen Sie eine Auswahl treffen. Woran sollen Sie sich orientieren? Zwei Merkmale sollten den Ausschlag geben. Außerdem sollten Sie darauf achten, dass Sie bei der Mieterauswahl nicht gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) verstoßen, bekannter unter der Bezeichnung Antidiskriminierungsgesetz. 

Mieterauswahl: Die finanzielle Seite 

Wer Ihre Wohnung anmietet, sollte in der Lage sein, auf lange Sicht die Kosten zu tragen. Daher ist es bei der Mieterauswahl sinnvoll, die finanziellen Verhältnisse zu prüfen. Dabei gilt der Grundsatz: Sind die Voraussetzungen erfüllt und wirkt alles stimmig, können Sie einen Haken an die Sache machen. Es ist nicht unbedingt die Person am besten geeignet, die am meisten Geld verdient oder vermeintlich die sicherste Stelle hat. Sie wollen nur das Risiko möglichst geringhalten, dass Ihre Mieterin oder Ihr Mieter die Kosten nicht mehr tragen kann. 

Mieterauswahl: Die persönliche Seite

Zweitens sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Mieterin oder Ihr Mieter mit Ihrem Wohneigentum pfleglich umgeht, es nicht beschädigt und nicht den Hausfrieden durch rücksichtsloses Verhalten stört. Ob das so ist, können Sie nicht vorhersehen und schon gar nicht am Auftreten der Personen ablesen. Doch wenn sie bislang gut mit ihrer Wohnung umgegangen sind, ist dies ein starkes Indiz dafür, dass dies so bleibt. Doch wie bringen Sie das in Erfahrung? Am ehesten, indem Sie Kontakt zur bisherigen Vermieterin oder zum Vermieter aufnehmen.

Leitlinie bei der Auswahl: Zu wem passt die Wohnung?

Eine weitere Entscheidungshilfe, wenn Sie eine neue Mieterin oder einen neuen Mieter auswählen: Überlegen Sie, welche Person am stärksten von den Vorzügen Ihrer Wohnung profitieren würde. Zum wem passt die Wohnung am besten? Wer hat am meisten davon? Wenn Sie das ebenfalls mitberücksichtigen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Sie eine gute Entscheidung bei der Mieterauswahl treffen. 

Keine Personengruppe bei der Auswahl ausschließen

Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz schreibt Ihnen keineswegs vor, an wen Sie vermieten müssen. Das dürfen Sie frei entscheiden. Was jedoch nicht zulässig ist: Dass Sie bestimmte Personengruppen von vornherein bei der Mieterauswahl ausschließen. Wer erklärt, nicht an Ausländer, Ältere oder unverheiratete Paare vermieten zu wollen, verstößt gegen das AGG und kann auf Schadenersatz verklagt werden.  

Auch wenn sich nachweisen lässt, dass Sie Besichtigungstermine nur an Personen mit deutsch klingenden Namen vergeben, kann das als Verstoß betrachtet werden. Ebenso wenn Sie jemandem mit einem ausländisch klingenden Namen absagen mit der Begründung, die Wohnung sei schon vermietet – und in Wahrheit sind Sie weiterhin auf Mietersuche. Wohlverstanden: Sie sind keineswegs gezwungen, an diese Person zu vermieten. Sie können sie als Mieterin oder Mieter ablehnen. Aber nicht, weil sie ausländische Wurzeln hat.  

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