Verkauf über eine Maklerin oder einen Makler
Fehlt Ihnen das Fachwissen, über das Objekt, aber auch über den Verkaufsprozess? Haben Sie nicht die Zeit, sich um alles zu kümmern? Dann kann es sinnvoll sein, eine qualifizierte Maklerin oder einen Makler einzuschalten. Die übernehmen den gesamten Verkaufsprozess und können Sie kompetent beraten: Wie das Objekt am besten vermarktet wird, welche Käufergruppen angesprochen werden sollten und schließlich, zu welchem Preis es angeboten und verkauft werden kann.
Allerdings ist der Maklerberuf nicht geschützt. Im Prinzip kann sich jeder so nennen. Daher empfiehlt es sich, auf Qualität zu achten und nur solche Maklerunternehmen in Betracht zu ziehen, die schon eine Zeitlang erfolgreich tätig sind und in der Region einen guten Ruf haben.
Wenn Sie als Erbengemeinschaft verkaufen wollen, spricht noch ein weiteres Argument für die Maklerin oder den Makler. Sie sind neutral. Bei Spannungen und Meinungsverschiedenheiten können sie vermitteln und schlichten. Manche Maklerunternehmen bieten speziell diese Dienstleitung an: Mediation für Erbengemeinschaften.
Ein letzter Hinweis: Es kann sich empfehlen, der Maklerin oder dem Makler einen „qualifizierten Alleinauftrag“ zu erteilen. Dies ist jedoch nach dem Einzelfall zu beurteilen. Kommt es dann zum Verkauf, hat die Maklerin oder der Makler Anspruch auf die Provision. Doch können Sie nur dann eine optimale Betreuung erwarten. Und Sie verhindern, dass sich andere einschalten und Ihre Miterben auf eigene Faust tätig werden. Um sich dem Maklerunternehmen aber nicht völlig auszuliefern, empfiehlt es sich, diesen Auftrag zu befristen – mit der Option auf Verlängerung.
Checkliste: Die 5 wichtigsten Tipps fürs Erben
Für viele Erbinnen und Erben einer Immobilie ist das Thema Neuland. Damit Sie den Durchblick behalten, haben wir Ihnen eine Checkliste „Die 5 wichtigsten Tipps fürs Erben“ zusammengestellt.