Wir unterstützen Sie gerne bei einer pragmatischen Lösung.
Wer ist für die aktuelle Abrechnung verantwortlich? Die Abrechnung für den aktuell laufenden Abrechnungszeitraum liegt bereits in der Verantwortung des neuen Eigentümers. Als Alteigentümer müssen Sie dem Neueigentümer alle für die Abrechnungserstellung des aktuell laufenden Abrechnungszeitraums erforderlichen Informationen und Unterlagen überlassen.
Sind Abrechnungen für frühere Zeiträume noch offen? Bitte senden Sie uns möglichst zeitnah die Kosten- und Nutzerdaten für solche Zeiträume zu oder übermitteln Sie uns die Daten über das Kundenportal. Wir erstellen dann gerne die ausstehenden Abrechnung(en) für Sie.
Haben Sie angemietete Erfassungsgeräte von techem in Ihrem Objekt? Wir kontaktieren den Neueigentümer und klären, ob dieser die bestehenden Mietverträge übernimmt und das Objekt weiter mit uns abrechnen möchte. Sollte sich der Neueigentümer dagegen entscheiden, kommen wir auf Sie zu, um die weitere Vorgehensweise der Option einer vorzeitigen Vertragsbeendigung (z.B. Fristen und ggf. Kosten) zu besprechen.