Immobilien-Ratgeber - 19.04.2024

Immobilie erben mit Schulden – Darlehen übernehmen, ablösen, umschulden

Viele Immobilien werden durch Darlehen und Kredite finanziert. Diese werden über die Jahre dann abbezahlt. Wenn Sie erben, ist es möglich, dass noch eine erhebliche Summe aussteht. Wie erfahren Sie, wie viel Schulden auf der Immobilie lasten? Müssen Sie diese Darlehen zu den gleichen Konditionen übernehmen? Wir erklären es Ihnen.

Erbe annehmen trotz Schulden? Grundbucheintrag prüfen

Noch bevor Sie eine Erbschaft annehmen, sollten Sie Einblick ins Grundbuch nehmen. Dazu wenden Sie sich an das Grundbuchamt, das bei demjenigen Amtsgericht angesiedelt ist, in dessen Zuständigkeit die Immobilie fällt. Welches Grundbuchamt für Sie zuständig ist, erfahren Sie hier

In der „dritten Abteilung“ sind die „Grundpfandrechte“ genannt;, das sind die finanziellen Belastungen, Grundschulden und Hypotheken. Ist hier eine Summe genannt, die den aktuellen Wert der Immobilie übersteigt, könnte die Immobilie überschuldet sein.

Doch muss das nicht unbedingt so sein. Ist ein Darlehen zurückgezahlt, wird der Eintrag im Grundbuch zumeist gelöscht. Dann ist die Immobilie nicht mehr belastet und lässt sich leichter veräußern. Allerdings ist nicht die Summe maßgeblich, die im Grundbuch eingetragen ist. Die gibt nur an, wie viel dem Kreditgeber zustünde, wenn der Kredit nicht mehr bedient werden könnte und die Immobilie versteigert werden müsste. Entscheidend ist, wie viel von dem Darlehen noch zurückgezahlt werden muss – und unter welchen Bedingungen. 
 
Schließlich ist es sinnvoll, sich an einen Fachanwalt für Erbrecht zu wenden. Hier erhalten Sie Unterstützung für die bereits genannten und folgenden Punkte.

Schulden erben: Nicht jeder Kredit ist im Grundbuch eingetragen

Weiterhin wichtig: Zwar werden Immobiliendarlehen in der Regel im Grundbuch eingetragen, doch zwingend ist das nicht. Gibt es weitere Kredite, mit denen damals die Immobilie finanziert wurde? Dann müssen Sie die ebenfalls berücksichtigen. 

Doch wie erfahren Sie von diesen Krediten? Hinweise finden Sie in aller Regel in den Unterlagen der oder des Verstorbenen. Prüfen Sie die Kontoauszüge, so stoßen Sie womöglich auf Ratenzahlungen, mit denen der Kredit getilgt wird. Sollten diese Zahlungen ausgeblieben sein, finden sich sicherlich in der Post die zugehörigen Mahnschreiben.

Schulden geerbt? Kontakt zu Kreditgebern aufnehmen

Entscheidend ist, dass Sie alle Darlehen und Kredite erfassen. Nehmen Sie dafür Kontakt zu den Banken oder anderen Kreditgebern auf. Teilen Sie den Todesfall mit und klären Sie:

  • welcher Betrag noch aussteht
  • die Höhe der Rate (Zins und Tilgung)
  • wie hoch der Zinssatz ist
  • wie lange die Zinsbindung noch besteht
  • welche weiteren Konditionen vereinbart worden sind: z. B. Tilgung, Verlängerung, Erhöhung/ Senkung der Ratenzahlung

Sie müssen das Erbe noch nicht angetreten haben, um Anspruch auf diese Informationen zu haben. Denn diese Informationen brauchen Sie ja, um zu entscheiden, wie Sie sich in dieser Frage verhalten. Klären Sie bitte vorab, ob für die oben genannten Auskünfte ein Erbschein vorzulegen ist.

Können Sie die Konditionen neu verhandeln?

Grundsätzlich gilt: Als Erbin oder Erbe treten Sie in alle Rechte und Pflichten der oder des Verstorbenen ein. Das bedeutet, Sie übernehmen alle Zahlungsverpflichtungen und treten in alle Verträge ein, die bisher für die oder den Verstorbenen galten. Die Konditionen gelten nun für Sie. Das ist die Ausgangslage.

Allerdings steht es Ihnen frei, mit dem Kreditgeber die Konditionen neu festzulegen. Vielleicht wollen Sie den Kredit auf einen Schlag ablösen und den Grundbucheintrag löschen lassen, um das Objekt besser verkaufen zu können. Oder Sie möchten einen großen Teil tilgen, um die Laufzeit zu verkürzen. Oder Sie wollen die Ratenzahlungen an Ihre eigene finanzielle Situation anpassen. Solche Umschuldungen sind für Banken und andere Kreditgeber tägliches Geschäft. Allerdings haben Sie keinen Anspruch darauf, dass die Konditionen geändert werden. Und finanziell günstiger wird es in der Regel nicht.

Erbe aufgrund von Schulden ausschlagen?

Bewegen sich die Schulden in einer Höhe, die dem Wert der Immobilie entspricht, liegt es nahe, die Erbschaft auszuschlagen. Berücksichtigen Sie bei der Entscheidung, das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen, aber auch noch die folgenden Punkte:

  • Andere Vermögenswerte, die Sie erben, gleichen die Schulden ggf. aus.
  • Sie haben eine besondere Bindung an die Immobilie – und Sie sind finanziell in der Lage, die Belastungen zu stemmen.

Wichtig: Sie müssen spätestens sechs Wochen, nachdem Sie erfahren haben, dass Sie als Erbe infrage kommen, dem Nachlassgericht gegenüber erklären, dass Sie die Erbschaft ausschlagen. Tun Sie bis dahin nichts, gilt die Erbschaft als angenommen.

Checkliste: Die 5 wichtigsten Tipps fürs Erben

Wenn Sie eine Immobilie erben, stellen sich Ihnen sicherlich viele Fragen. Um Licht ins Dunkle zu bringen, haben wir Ihnen eine Checkliste „Die 5 wichtigsten Tipps fürs Erben“ zusammengestellt!


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Hinweis für Sie: 

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