Immobilien Ratgeber - 30.06.2022

Indexmiete: Die Vor- und Nachteile

Bei der Indexmiete wird die Miete an die Entwicklung der Verbraucherpreise gekoppelt. Das hat zwei Vorteile:  Es bietet einen gewissen Schutz gegen Inflation. Vor allem aber ist es ein vergleichsweise bequemes Verfahren. Und doch gibt es auch Nachteile. In der Vergangenheit zumindest hätten Sie gegenüber der ortsüblichen Vergleichsmiete das Nachsehen gehabt.  

Wie funktioniert die Indexmiete?

Bestimmungen der Mietpreisbremse beachten. Dieser Betrag ist der Ausgangswert. Zugleich halten Sie fest, auf welchem Stand sich aktuell der Index der Verbraucherpreise befindet.

Verändern sich im Laufe der Zeit die Verbraucherpreise, so ist es möglich, die Kaltmiete entsprechend anzupassen. Steigen die Verbraucherpreise also innerhalb eines Jahres um 5 %, so dürfen Sie die Miete auch um 5 % erhöhen.

Maßgeblich ist der Verbraucherpreisindex, den das Statistische Bundesamt ermittelt. Früher konnten auch andere anerkannte Messgrößen vereinbart werden. Das geht nicht mehr. Im Sinne einer Vereinheitlichung ist das zu begrüßen. Abfragen können Sie den aktuellen Stand auf der Homepage des Statistischen Bundesamts (www.destatis.de).

Wann dürfen Sie die Miete frühestens verändern?

Nach zwölf Monaten dürfen Sie frühestens tätig werden und den aktuellen Stand vom Index abfragen. Hat er sich nennenswert verändert (um mehr als 3 %), können Sie dies Ihrer Mieterin oder Ihrem Mieter mitteilen. Dies muss lediglich in Textform geschehen. Das heißt, Sie müssen die Mitteilung nicht unterschreiben, sondern können sie auch per E-Mail verschicken. Die neue Miete wird mit Beginn des übernächsten Monats nach dem Zugang Ihres Schreibens fällig. Geht Ihre Nachricht also am 8. Februar bei Ihrer Mieterin oder Ihrem Mieter ein, müssen sie die neue Miete ab April zahlen.

Die Veränderung müssen Sie erklären

Es genügt nicht, einfach nur mitzuteilen, dass die Verbraucherpreise um einen gewissen Prozentsatz gestiegen sind und Sie deshalb die Mieter entsprechend erhöhen. Sie müssen es in Ihrem Schreiben schon nachvollziehbar vorrechnen. Denn Ihre Mieterin oder Ihr Mieter muss nachprüfen können, wie Sie auf den Wert kommen und ob Sie sich nicht vielleicht verrechnet haben.

Geben Sie also an, auf welchem Indexwert die bisherige Miete beruht. Der Einfachheit halber nehmen wir an, der Index lag zu diesem Zeitpunkt exakt bei 100. Nun ist er auf 107 gestiegen. Das ist eine Erhöhung um 7 %. Also dürfen Sie Ihre Kaltmiete auch um 7 % erhöhen. Bei 1.000 Euro wäre das eine Erhöhung um 70 Euro. 

Den Zeitpunkt bestimmen Sie

Ob Sie nach 12, 16 oder 23 Monaten anpassen, liegt ganz bei Ihnen. Es empfiehlt sich, die Entwicklung der Verbraucherpreise zu verfolgen und den Index regelmäßig abzufragen. Erst wenn Sie eine nennenswerte Veränderung feststellen, ist es sinnvoll zu reagieren. Denn wenn Sie einmal die Miete angepasst haben, so muss sie wieder zwölf Monate unverändert bleiben. Und erst dann dürfen Sie reagieren. 

Also, am günstigsten ist es, nach einem spürbaren Anstieg der Verbraucherpreise zu reagieren. Selbstverständlich unter Beachtung der 12-Monatsfrist.

Auch Mieter können eine Anpassung verlangen

In der Praxis kommt es zwar kaum vor, aber Sie sollten wissen: Auch Ihre Mieterin oder Ihr Mieter kann nach zwölf Monaten tätig werden und eine Anpassung verlangen. Dies wird nur geschehen, wenn die Verbraucherpreise gesunken sind. Das kommt zwar nicht allzu oft vor, aber möglich ist es.

Indexmiete müssen Sie im Mietvertrag vereinbaren

Sie können nicht einfach so das Verfahren zur Mieterhöhung wechseln. Vielmehr müssen Sie das hier beschriebene Verfahren in Ihrem Mietvertrag vereinbaren. Oder aber Sie schließen mit Ihrer Mieterin oder Ihrem Mieter eine entsprechende Vereinbarung. Schriftlich und mit ausdrücklichem Bezug auf den Mietvertrag.

Vom Mietmarkt abgekoppelt

Die Entwicklung der Indexmiete ist vom örtlichen Mietmarkt abgekoppelt. Denn maßgeblich sind nicht die örtlichen Verhältnisse, sondern die allgemeinen Lebenshaltungskosten. In der Vergangenheit konnte sich das schon mal positiv auswirken – allerdings kaum in den boomenden Regionen, in denen die Mieten viel stärker gestiegen sind als die allgemeinen Lebenshaltungskosten.


 

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