Immobilien-Ratgeber - 20.05.2022

Nachbarschaftsstreit: Sollten Sie sich einmischen?

Ihre Mieterin regt sich darüber auf, dass jemand seine Zigarettenkippen ins Treppenhaus wirft, ein anderer klagt über die ständigen Bohrgeräusche aus der Nachbarwohnung. Der Wunsch: Sie sollen etwas unternehmen. Das ist verständlich, manchmal auch berechtigt. Und doch ist es nicht Ihre Aufgabe, in einen Nachbarschaftsstreit einzugreifen.

Für den Hausfrieden sorgen

Wenn Sie Hinweise bekommen, dass Ihre Mieterin oder Ihr Mieter den Hausfrieden stört, sollten Sie dem nachgehen. Ansonsten riskieren Sie eine Mietminderung derjenigen, die darunter leiden.  

Allerdings müssen Sie sich zunächst ein Bild von der Lage machen. Das heißt, Sie müssen zunächst einmal wissen: Was wirft die eine Seite der anderen konkret vor? Pauschale Anschuldigungen („Die machen ständig Lärm!“) helfen nicht weiter. Sie rechtfertigen auch keine Mietminderung. In solchen Fällen sollten Sie es schlicht ablehnen, tätig zu werden.  

Anders sieht es aus, wenn sich abzeichnet, dass an den Vorwürfen etwas dran ist. Weil sich zum Beispiel mehrere Mieterinnen und Mieter unabhängig voneinander bei Ihnen beklagen. Doch selbst dann ist es ratsam, genaue Informationen darüber zu haben, was geschehen ist – und wann. Das sollten Sie sich notieren und die betreffende Person darauf ansprechen. Oder Sie wenden sich schriftlich an sie.

Ergreifen Sie nicht Partei

Auch wenn Sie nicht dulden können, dass jemand den Hausfrieden stört: Die Gefahr besteht, dass Sie sich in einen Streit hineinziehen lassen. Und das sollten Sie unbedingt vermeiden. Besser, Sie bleiben erst einmal neutral und gehen den Vorwürfen nach. Diejenigen, gegen die die Vorwürfe vorgebracht werden, sollten sich äußern können und ihre Sicht der Dinge darlegen. 

Wie stellt sich das Problem nun für Sie dar? Was ist dran an den Vorwürfen? Manche Vorwürfe fallen plötzlich in sich zusammen, nachdem Sie die Gegenseite gehört haben. Vor allem wenn die betreffende Person namentlich nicht in Erscheinung treten möchte, aber Sie sollen die Mieterin oder den Mieter zu Rede stellen. Dann ist eine gewisse Zurückhaltung angebracht. Sonst stehen Sie am Ende alleine da, mit einer Handvoll unbewiesener Vorwürfe.

Allerdings sollten Sie auch nicht die Augen verschließen vor den Fällen offensichtlicher Einschüchterung. Es liegt auf der Hand, dass jemand massiv den Hausfrieden stört. Aber niemand traut sich, namentlich dagegen aufzutreten – aus Angst? Dann ist Ihre Unterstützung umso dringlicher geboten.

Was Sie tun müssen

Wird der Hausfrieden massiv gestört, sollten Sie dem nachgehen und den Ruhestörer zur Rede stellen. Ergeben sich stichhaltige Anhaltspunkte, dass die Beschwerden berechtigt sind, kommt eine Abmahnung in Frage. In der Abmahnung müssen Sie alle Vorwürfe belegen können. Fordern Sie auf, das betreffende Handeln zu unterlassen. Sonst sind Sie berechtigt, fristlos zu kündigen. In manchen Fällen müssen Sie eine Frist setzen. Zum Beispiel wenn es darum geht, ein problematisches Haustier abzuschaffen, das Ärger in der Nachbarschaft verursacht. 

Liegt der Fall nicht so klar, ist Zurückhaltung zu empfehlen. Das betrifft zum Beispiel das Thema Kinderlärm oder Grillen auf dem Balkon. Wir reden hier nicht von offensichtlichen Verstößen gegen den Mietvertrag oder die Hausordnung, sondern von einer Grauzone des Ermessens. Da müssen Sie nicht tätig werden, wenn Sie das nicht wollen. Ihre Mieterinnen und Mieter, die sich massiv gestört fühlen, können durchaus selbst klagen.