Immobilien-Ratgeber - 05.09.2023

Warum Erfassungsgeräte interoperabel werden sollen

Eine Anforderung, die von der Heizkostenverordnung an die neuen Erfassungsgeräte gestellt wird: Sie müssen interoperabel sein. Das heißt, sie müssen den Austausch von Daten mit den Systemen anderer Anbieter ermöglichen. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte!

Interoperable Erfassungsgeräte ermöglichen Datenaustausch

Interoperabel bezeichnet die Fähigkeit verschiedener Systeme, Geräte oder Software, miteinander zu kommunizieren und Informationen auszutauschen. Unabhängig vom Hersteller, vom Modell oder von irgendwelchen technischen Spezifikationen. Dadurch wird eine reibungslose Zusammenarbeit der Geräte ermöglicht.

Auf diese Weise lässt sich der Energieverbrauch sehr viel genauer und schneller überwachen, steuern und auswerten. Die Versorgungsunternehmen können ihre Kapazitäten besser planen und ihre Angebote auf die Haushalte individuell zuschneiden. Dadurch soll die Energieversorgung günstiger und effizienter werden.

Geräte wie Wärmezähler umrüsten bis Ende 2026

Wenn Sie neue Zähler einbauen lassen, sind Sie nach der Heizkostenverordnung (HKVO) schon jetzt verpflichtet, Geräte zu nehmen, die fernablesbar und interoperabel sind. Zahlreiche Hersteller bieten solche Geräte bereits an. Bis Ende 2026 müssen alle Wärmezähler, Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler interoperabel und an ein Smart Meter Gateway anbindbar sein. Für fernablesbare Geräte, die vor dem 01.12.2022 installiert wurden, gilt bereits die Frist zum 31.12.2031.

Etwas anders ist es bei den Stromzählern. Hier sind es die Versorgungsunternehmen oder die Messstellenbetreiber, die den Austausch der Zähler vornehmen. Bis 2032 müssen alle mechanischen Zähler ersetzt werden. Doch ist damit zu rechnen, dass dies schon sehr viel früher geschieht.

Bei den Kaltwasserzählern gibt es zwar digitale, fernablesbare und interoperable Messgeräte. Doch eine gesetzliche Pflicht, diese installieren zu lassen, gibt es (noch) nicht. 

Die Vorgaben der HKVO erfüllen – mit der Techem-Funktechnik

Wir unterstützen Sie gerne dabei, den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Unsere modernen Funkerfassungsgeräte erleichtern Ihnen den Verwaltungsaufwand sowie die Abrechnung. Erfahren Sie mehr zur Funktechnologie von Techem!