Immobilien Ratgeber - 07.06.2023

Wie Ihre Mietwohnung zum Smart Home wird

Die Digitalisierung verändert die Art, wie wir wohnen. Vieles wird komfortabler, es lässt sich Wasser, Strom und Heizenergie sparen und die Wohnung besser gegen Einbruch schützen. Bei einer Mietwohnung gibt es allerdings einige Besonderheiten beim Wunsch nach einem Smart Home zu beachten.

Was ist ein Smart Home?

Von einem Smart Home spricht man, wenn Geräte und Einrichtungen der Haustechnik miteinander vernetzt sind. Dies geschieht auf Grundlage digitaler Technik. So lassen sich die Geräte über das Internet oder eine Smartphone-App steuern und überwachen. Ebenso ist es möglich, dass die Geräte Daten austauschen und zusammenspielen. Smart Home-Geräte sind fleißige Datensammler und häufig mit dem Internet verbunden.

Smart Home eröffnet zahlreiche Möglichkeiten

Das eröffnet vielfältige Möglichkeiten. 

  • So lässt sich aus der Ferne die Heizung hochregeln, damit es angenehm warm ist, wenn man zu Hause eintrifft.

  • Man kann Geräte ein- und ausschalten oder nach den eigenen Bedürfnissen vorprogrammieren, damit zum Beispiel der Kaffee frisch zubereitet ist, wenn man morgens aus der Dusche steigt.

  • Es lassen sich auch externe Internetdienste einbinden: So werden alle Fenster geschlossen, wenn der Wetterbericht für die nächste Zeit Regen ankündigt.

Und es gibt zahlreiche Anwendungen, die das smarte Zuhause sicherer machen sollen:

  • Intelligente Alarmanlagen, die sich selbstständig ein- und ausschalten.

  • Funktionen, die den Eindruck vermitteln, es sei jemand zu Hause, wenn alle abwesend sind: Beleuchtung, die zu bestimmten Zeiten eingeschaltet wird, Jalousien, die rauf- und runterfahren, Fernsehgeräte oder Lautsprecher, die sich ein- und ausschalten.  

Smart Home in Mietwohnung: Was darf Ihr Mieter?

Meist ist es das Eigenheim, das zum Smart Home umgerüstet wird. Doch kann auch Ihre Mieterin oder Ihr Mieter tätig werden und die digitale Technik nutzen. Sie müssen nicht mal um Erlaubnis gefragt werden. Allerdings gibt es eine wesentliche Einschränkung: 

Alle Veränderungen, die mit der Umrüstung verbunden sind, müssen vollständig rückgängig gemacht werden können. Beim Auszug muss alles wieder in dem Zustand sein, in dem es übernommen wurde.

Das heißt nicht, dass weiterreichende Eingriffe nicht möglich sind. Nur müssen Sie in diesem Fall gefragt werden. Es liegt an Ihnen, ob Sie zustimmen oder nicht. Die neue Ausstattung kann durchaus eine beträchtliche Aufwertung sein. Allerdings sollten Sie sich die Sache sehr genau erklären lassen und prüfen, wie durchdacht und offen das System ist. Denken Sie auch daran: Nicht jede Mieterin oder jeder Mieter wird ein durchdigitalisiertes Zuhause zu schätzen wissen. Es kommt ganz auf das Objekt an.

Erhaltungsaufwand für Immobilien abschreiben

Wenn Sie jedoch etwas erneuern, was schon da ist, dann handelt es sich um „Erhaltungsaufwand“. Die Kosten können Sie komplett auf einen Schlag als Werbungskosten für Ihre Immobilie abschreiben. Dazu gehört die Sanierung von Bädern, Fenstern, der Fassade oder auch des Dachs. Nur wenn sich durch die Arbeiten der Wohnstandard erheblich verbessert, erkennt das Finanzamt dies nicht als „Erhaltungsaufwand“ an.

Übrigens: Durch Modernisierungen und die richtigen Investitionen lassen sich natürlich auch die Emissionen Ihres Gebäudes wirksam reduzieren. Eine smarte Entscheidung vor allem auch im Hinblick auf die CO2-Abgabe. Berechnen Sie jetzt die voraussichtliche Höhe Ihres Anteils an den CO2-Kosten mit unserem CO₂-Kosten-Rechner!

Eine schriftliche Vereinbarung regelt wichtige Fragen

Und noch etwas: Schließen Sie unbedingt eine schriftliche Vereinbarung, in der Sie festhalten, wer die Kosten übernimmt und was bei einem Auszug geschieht. 

Es kann durchaus sinnvoll sein, sich an den Kosten zu beteiligen oder bei einem frühzeitigen Auszug die Einrichtungen gegen einen vorher festgelegten Betrag zu übernehmen.

Mietwohnung smart machen: Selbst umrüsten?

Selbstverständlich müssen Sie nicht darauf warten, dass Ihre Mieterin oder Ihr Mieter tätig wird. Sie können auch selbst Ihre Mietwohnung zum Smart Home umgestalten. Das betrifft vor allem die Haustechnik, wie die Beleuchtung, die Heizung, Jalousien, Markisen, Bewegungsmelder und womöglich auch die Schließanlage. Dabei wird der Schlüssel durch eine sogenannte Keycard ersetzt, wie man sie heute von vielen Hotels kennt. 

Übrigens: Auch die EED-Verbrauchsinfo von Techem hilft dabei, eine Mietwohnung smart zu machen. Durch die transparente Übersicht über die monatlichen Verbräuche wird das Energiesparen leichter. Techem Smart System und die EED-Verbrauchsinfo sind die verlässliche Grundlage für weitere innovative Services und Energiesparlösungen für Ihre Liegenschaft.

Ein interoperables System ist in Mietwohnungen wichtig

Achten Sie darauf, dass Ihr System möglichst offen ist – „interoperabel“, wie der Fachbegriff heißt. Solche Systeme unterstützen einen Standard, der auch von anderen Anbietern genutzt wird. Gerade bei Mietwohnungen ist das für ein Smart Home sehr wichtig. Denn wenn Ihre Mieterin oder Ihr Mieter ihre eigenen smarten Haushaltsgeräte mitbringt, sollten die sich problemlos in das Netzwerk einbinden lassen.

Die wichtigsten Anbieter haben einen gemeinsamen Standard definiert: „Matter“. Der wird in Zukunft wohl noch an Bedeutung gewinnen. Denn entscheidend ist ja, dass man die unterschiedlichsten Anwendungen einbinden kann.

Smart Home: Datenschutz in der Mietwohnung

Ein Thema sollten Sie unbedingt im Auge behalten: Den Datenschutz. Als Vermieterin oder Vermieter dürfen Sie nämlich nicht ohne Grund auf die Daten von denen zurückgreifen, die bei Ihnen wohnen. Ausgenommen sind davon die Daten, die Sie brauchen, um Ihre mietvertraglichen Pflichten zu erfüllen, wie beispielsweise die Heizkostenabrechnung. Alle anderen personenbezogenen Daten sind tabu. Wenn Sie die Mietwohnung zum Smart Home umgerüstet haben, sollten Sie sicherstellen, dass Daten nicht in die Hände Dritter gelangen können.


 

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