Immobilien Ratgeber - 16.05.2022

Können Sie die Treppenhausreinigung auf die Mietparteien übertragen?

In Baden-Württemberg ist die „Kehrwoche“ eine feste Institution: Die Reinigung vom Treppenhaus und anderen Gemeinschaftsflächen wird den Mietparteien übertragen, die sich nach einem festen Plan abwechseln. Solche Regelungen sind auch in anderen Bundesländern möglich, wenn sie dort auch nicht so stark verbreitet sind. Sie helfen Geld zu sparen, haben aber auch ihre Tücken.

Treppenhausreinigung im Mietvertrag vereinbaren

Wollen Sie die Treppenhausreinigung übertragen, müssen Sie das im Mietvertrag so festschreiben. Dabei sind zwei verschiedene Modelle möglich, die sich auch miteinander kombinieren lassen: 

  • Der Mieterin oder dem Mieter wird ein bestimmter Abschnitt zugewiesen, der regelmäßig, meist wöchentlich zu reinigen ist.
  • Die Mieterin oder der Mieter verpflichten sich, in größeren Abständen das gesamte Treppenhaus zu reinigen. Je mehr Mietparteien es gibt, umso seltener ist man an der Reihe. Aber desto größer ist im Allgemeinen auch die Fläche, die zu putzen ist. 

Im Mietvertrag sollten Sie außerdem festhalten, wie das Treppenhaus zu reinigen ist: Feucht wischen oder nur kehren, Fußmatten reinigen, Treppengeländer abwischen. Denn unter einer Treppenhausreinigung verstehen die Leute sehr unterschiedliche Dinge. Nicht zuletzt hängt es auch davon ab, ob man selbst an der Reihe ist oder die Leistung der anderen zu beurteilen hat.

Den Kostenvorteil haben die Mietparteien

Man muss es deutlich sagen: Den eigentlichen Nutzen dieser Regelung haben die Mietparteien. Die erledigen die Treppenhausreinigung in Eigenregie und zahlen deshalb keinen Cent. Für die Vermieterin oder den Vermieter ist diese Vereinbarung hingegen gar nicht so vorteilhaft, wie manche annehmen. Der Hauptnutzen: Sie können die Wohnung ein klein wenig günstiger anbieten und müssen keinen Reinigungsservice beauftragen.

Wenn die Sache funktioniert, ist dies für alle Beteiligten die vorteilhafteste Lösung. Doch die Realität sieht oft anders aus. Es klappt eben nicht so gut mit der Reinigung und Bewohnerinnen und Bewohner beschweren sich. Es gibt Mieterinnen und Mieter, die kurz vor dem Putztag erkranken und nicht für Ersatz sorgen können. Und Sie geraten zwischen die Fronten. Die einen beklagen sich über das ungeputzte Treppenhaus, drohen mit Mietminderung, die anderen sind mit der Reinigung überfordert oder vergessen sie einfach. 

Sie müssen vermitteln

Das ist vielleicht das Unangenehmste: Sie haben alle möglichen Scherereien am Hals. Natürlich muss die Mieterin im dritten Stock für Ersatz sorgen, wenn sie selbst nicht die Reinigung übernehmen kann. Aber Sie müssen sich erst einmal mit ihr in Verbindung setzen und eine sehr undankbare Rolle übernehmen. Sie müssen ihr mitteilen: „Wenn Sie niemanden finden, der für Sie das Treppenhaus reinigt, dann müssen wir auf Ihre Kosten einen Reinigungsservice kommen lassen.“

Auf dem Papier mag das eine klare Lösung sein. Doch im Umgang mit den Mieterinnen und Mietern ist das unangenehm: Vielleicht wissen Sie, dass die Mieterin, die schon lange Jahre bei Ihnen wohnt, körperlich nicht mehr in der Lage ist, das Treppenhaus zu reinigen, aber auch niemanden findet, der für sie die Reinigung übernimmt. Wenn Sie sich um einen Ausgleich bemühen, läuft es oft genug darauf hinaus, dass Sie die Kosten übernehmen. 

Die bequemere Lösung: Einen Dienstleister beauftragen

Dass die Mietparteien die Treppenhausreinigung übernehmen, funktioniert in intakten Hausgemeinschaften mit ähnlichen Vorstellungen von Sauberkeit. Dann sparen die sich die Reinigungskosten. Doch aus Sicht von Vermieterinnen und Vermietern spricht sehr viel dafür, ein externes Dienstleistungsunternehmen mit der Treppenhausreinigung zu beauftragen. Sie geraten nicht zwischen die Fronten, haben weniger Aufwand und können die Kosten komplett auf Ihre Mieterinnen und Mieter umlegen. Außerdem putzen die Profis im Allgemeinen besser.

Nur mit Zustimmung der Mietparteien umsteigen

Wollen Sie die Treppenhausreinigung den Mietparteien aus der Hand nehmen, so ist das gar nicht so einfach. Sie haben darüber ja eine Regelung in Ihrem Mietvertrag getroffen. Und die können Sie nur ändern, wenn Ihre Mieterinnen und Mieter einverstanden sind. Wollen die an ihrer Putzpflicht festhalten, so müssen Sie das respektieren. Der Reinigungsservice übernimmt dann eben nur die Termine von Mietparteien, die nicht selbst putzen. Und die Kosten können Sie natürlich auch nur auf diese Mietparteien umlegen.  

Auch der Winterdienst lässt sich übertragen

Sie können auch den Winterdienst auf die Mietparteien übertragen, also das Streuen gegen Glätte und das Schneeräumen. Dies kommt jedoch eher für Häuser mit wenigen Parteien in Frage. Und bedenken Sie: Auch hierbei kann es zu ähnlichen Schwierigkeiten kommen. 


 

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