Man muss es deutlich sagen: Den eigentlichen Nutzen dieser Regelung haben die Mietparteien. Die erledigen die Treppenhausreinigung in Eigenregie und zahlen deshalb keinen Cent. Für die Vermieterin oder den Vermieter ist diese Vereinbarung hingegen gar nicht so vorteilhaft, wie manche annehmen. Der Hauptnutzen: Sie können die Wohnung ein klein wenig günstiger anbieten und müssen keinen Reinigungsservice beauftragen.
Wenn die Sache funktioniert, ist dies für alle Beteiligten die vorteilhafteste Lösung. Doch die Realität sieht oft anders aus. Es klappt eben nicht so gut mit der Reinigung und Bewohnerinnen und Bewohner beschweren sich. Es gibt Mieterinnen und Mieter, die kurz vor dem Putztag erkranken und nicht für Ersatz sorgen können. Und Sie geraten zwischen die Fronten. Die einen beklagen sich über das ungeputzte Treppenhaus, drohen mit Mietminderung, die anderen sind mit der Reinigung überfordert oder vergessen sie einfach.
Sie müssen vermitteln
Das ist vielleicht das Unangenehmste: Sie haben alle möglichen Scherereien am Hals. Natürlich muss die Mieterin im dritten Stock für Ersatz sorgen, wenn sie selbst nicht die Reinigung übernehmen kann. Aber Sie müssen sich erst einmal mit ihr in Verbindung setzen und eine sehr undankbare Rolle übernehmen. Sie müssen ihr mitteilen: „Wenn Sie niemanden finden, der für Sie das Treppenhaus reinigt, dann müssen wir auf Ihre Kosten einen Reinigungsservice kommen lassen.“
Auf dem Papier mag das eine klare Lösung sein. Doch im Umgang mit den Mieterinnen und Mietern ist das unangenehm: Vielleicht wissen Sie, dass die Mieterin, die schon lange Jahre bei Ihnen wohnt, körperlich nicht mehr in der Lage ist, das Treppenhaus zu reinigen, aber auch niemanden findet, der für sie die Reinigung übernimmt. Wenn Sie sich um einen Ausgleich bemühen, läuft es oft genug darauf hinaus, dass Sie die Kosten übernehmen.