Immobilien Ratgeber - 30.06.2022

Ungezieferbekämpfung: Alle Infos für Vermieterinnen und Vermieter

Ungeziefer in der Wohnanlage oder gar in der Mietwohnung? Dagegen müssen Sie vorgehen. Je nach Art und Umfang des Befalls sollten Sie Fachpersonal beauftragen, die Plage zu beenden. Bleibt die Frage, wer die Kosten trägt. In bestimmten Fällen muss Ihre Mieterin oder Ihr Mieter dafür aufkommen. Doch meist müssen Sie die Kosten übernehmen. 

Was krabbelt denn da?

Ungezieferbefall stellt einen Mietmangel dar und berechtigt Ihre Mieterinnen oder Ihre Mieter dazu, die Miete zu mindern. Zugleich haben sie einen Anspruch darauf, dass Sie diesen Mangel abstellen. Sonst bleibt die Miete dauerhaft unten. In schweren Fällen kann sie weiter gesenkt werden und berechtigt zur fristlosen Kündigung.

Doch nicht jedes Insekt, das sich in die Mietwohnung verirrt, ist gleich als Ungeziefer zu betrachten. Die Menge macht den Befall. Darüber hinaus gibt es Tierchen, die für die Art und Beschaffenheit des Hauses typisch sind. Wer in einem Haus mit Garten wohnt, muss es hinnehmen, wenn Ameisen, Spinnen, Käfer oder andere Krabbler auch in die Wohnung gelangen. Erst wenn ihre Zahl das übliche Maß deutlich übersteigt, ist eine Ungezieferbekämpfung anzeigt. Sofortiges Handeln ist jedoch nötig, wenn Kakerlaken oder Mäuse in der Wohnung auftauchen. Da kommt es nicht auf die Anzahl an. 

Die Anzeigepflicht Ihrer Mieterinnen und Mieter

Wie auch bei anderen Mängeln haben Ihre Mieterinnen und Mieter eine Anzeigepflicht. Entdecken sie den Schädlingsbefall, müssen sie Sie umgehend informieren. Sonst besteht die Gefahr, dass sich das Problem vergrößert. Dafür wäre dann Ihre Mieterin oder Ihr Mieter verantwortlich zu machen. 

Werden Sie über den Schädlingsbefall informiert, sollten Sie sich zunächst ein Bild von der Lage machen. Dabei kommt es auf den konkreten Fall an. Bestehen keine ernsthaften Zweifel an einem Kakerlakenbefall oder einer Mäuseplage, sollten Sie keine Zeit verlieren und einen Dienstleister beauftragen. In weniger dramatischen Fällen kann es ausreichen, wenn die Hausmeisterin oder der Hausmeister sich der Sache annimmt.  

Wer trägt die Kosten für die Ungezieferbekämpfung? 

Sie erteilen den Auftrag für die Schädlingsbekämpfung und müssen zumindest in Vorleistung gehen. Ist es möglich nachzuweisen, dass Ihre Mieterin oder Ihr Mieter den Ungezieferbefall selbst verschuldet hat, können Sie sich die Kosten erstatten lassen. Doch in der Praxis ist das schwierig. Sogar wenn zweifelsfrei feststeht, dass eine von mehreren Mietparteien den Ungezieferbefall verursacht hat, können Sie die Kosten nicht aufteilen. 

Bleibt die Frage, ob Sie die Maßnahme als Nebenkosten auf die Mieterinnen und Mieter umlegen können. Auch das ist eher fraglich. Denn es muss sich um turnusgemäß wiederkehrende Kosten handeln. Bei Maßnahmen gegen einen akuten Schädlingsbefall ist das ja nicht der Fall. Allenfalls der routinemäßige Schutz vor Schädlingen können Sie als Nebenkosten geltend machen.


 

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