Immobilien Ratgeber - 23.06.2022

Eine weitere Person zieht ein: Haben Sie ein Mitspracherecht?

Bei der Untermiete oder Zwischenmiete schließt Ihre Mieterin oder Ihr Mieter mit der Person, die einzieht, einen eigenen Vertrag. Davon zu unterscheiden ist der Fall, dass sie mit jemandem zusammenziehen. Auch sollten Sie wissen, dass Mieterinnen und Mieter zeitweise Gäste aufnehmen dürfen. Erst wenn die sich häuslich einrichten, können Sie ein Wörtchen mitreden.

Wen dürfen Mieterinnen und Mieter aufnehmen?

Ihre Mieterinnen und Mieter dürfen verschiedene Menschen in der Wohnung aufnehmen – für einige Personen brauchen Sie dafür nicht einmal Ihre Zustimmung. Wir zeigen Ihnen, um welche Personen es sich handelt und unter welchen Bedingungen Sie ein Mitspracherecht haben.

Partnerin oder Partner darf aufgenommen werden

Möchte Ihre Mieterin oder Ihr Mieter mit der Person zusammenziehen, mit der sie eine Partnerschaft hat, so müssen Sie das in aller Regel dulden. Hier gelten die gleichen Regeln wie bei der Untermiete: Nur wenn es massive Vorbehalte gibt, wäre es denkbar, dass Sie Ihr Veto einlegen. Aber die Hürden dürften eher noch höher sein als bei einer Untervermietung. Denn Ihre Mieterin oder Ihr Mieter kann ja ein besonderes Interesse geltend machen, gerade mit diesem Menschen zusammenzuziehen. 

 

Nahe Familienangehörige dürfen aufgenommen werden 

Für nahe Familienangehörige gilt sogar, dass Ihre Mieterin oder Ihr Mieter sie ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung aufnehmen darf. Allerdings ist dieser Personenkreis beschränkt auf die eigenen Eltern, die eigenen Kinder sowie die Ehepartnerin bzw. den Ehepartner und Partnerinnen und Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Geschwister und (uneingetragene) Lebens(abschnitts)partnerinnen und -partner gehören nicht dazu. Und natürlich gilt immer die Einschränkung: Überbelegung müssen Sie nicht hinnehmen.

 

Pflegepersonal darf aufgenommen werden?

Nimmt Ihre Mieterin oder Ihr Mieter Pflegepersonal bei sich in der Wohnung auf, so dürfen Sie in aller Regel die Zustimmung nicht versagen. Ja, Pflegepersonal darf sogar ohne Ihre Zustimmung Quartier beziehen. Nur wenn die Wohnung überbelegt ist, können Sie eingreifen. 

Was gilt für Gäste in der Wohnung?

Ihre Mieterin oder Ihr Mieter darf Besuch bei sich aufnehmen, ohne um Erlaubnis zu fragen. Als Höchstgrenze gelten sechs Wochen. Und selbstverständlich sind solche Anzeichen wie Namen auf dem Klingelschild oder auf dem Briefkasten Indizien dafür, dass sich hier jemand auf Dauer einquartiert. Und doch lohnt es sich, genauer hinzuschauen. Nicht jeder Mensch, der seine Post in Ihre Wohnung schicken lässt, muss dort tatsächlich wohnen. Am Ende entscheidet das Gesamtbild darüber, ob jemand Gast ist oder bereits bei Ihnen wohnt. In diesem Fall sollten Sie Ihre Mieterin oder Ihren Mieter zur Rede stellen und unter Umständen abmahnen.


 

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