Immobilien-Ratgeber - 06.10.2025

Zentralheizung oder Etagenheizung – was ist besser?

In Mehrfamilienhäusern gibt es zwei Heizsysteme: die zentrale Heizungsanlage und die dezentrale Etagenheizung. Doch welches System ist effizienter, kostengünstiger und zukunftssicherer? Wir zeigen die Unterschiede, erläutern die rechtliche Vorgaben und erklären, worauf Vermieterinnen und Vermieter bei der CO₂-Abgabe und GEG achten müssen.

Was ist eine Zentralheizung?

Bei einer Zentralheizung wird die Wärme an einer zentralen Stelle erzeugt und über Rohrleitungen auf die einzelnen Wohnungen und Räume verteilt, typischerweise im Heizungskeller. Auch Fern- und Nahwärme gelten als zentrale Systeme. In diesen Fällen gelangt die Energie über eine Übergabestation ins Gebäude und wird dort weiterverteilt.

Zentralheizung: Stärken und Schwächen

Zentrale Heizsysteme gelten als effizient und gut kontrollierbar. Da nur eine Anlage betrieben wird, sind Wartung und Kontrolle meist einfacher und kostengünstiger. Auf lange Sicht ist die Zentralheizung oft wirtschaftlicher, trotz der hohen Investitionskosten bei Neuanschaffung oder Modernisierung.

Gleichzeitig bringt das System Herausforderungen mit sich: Vermietende tragen die Verantwortung für Betriebssicherheit, Wartung und Brennstoff. Zudem ist die Heizkostenabrechnung in zentral beheizten Gebäuden oft komplexer als bei dezentralen Lösungen.

Was ist eine Etagenheizung?

Die Etagenheizung ist ein dezentrales Heizsystem: Die Wärme wird direkt in der jeweiligen Wohnung erzeugt. Jede Wohneinheit verfügt daher über eine eigene Heizungsanlage. Dabei geht es nicht um eine Heizung pro Etage, wie der Begriff vermuten lässt, sondern tatsächlich um eine pro Wohnung. Solche Anlagen finden sich häufig in Eigentumswohnungen oder älteren Mehrfamilienhäusern mit individuellen Heizlösungen wie Gas-, Elektro- oder Pelletheizungen.

Etagenheizung: Stärken und Schwächen

Ein Vorteil der Etagenheizung: Mietende können ihren Energieversorger selbst wählen und den Vertrag direkt abschließen. Das gibt ihnen mehr Kontrolle über Verbrauch und Kosten. Für Vermietende entfällt dadurch die Erstellung der Heizkostenabrechnung. Zudem entstehen keine gemeinschaftlichen Grundkosten, die auf alle Mietparteien verteilt werden.

Gleichzeitig bringt das System Nachteile mit sich: Die Wartung vieler einzelner Anlagen ist aufwendig und verursacht höhere Kosten. Eine Umstellung auf erneuerbare Energien ist ebenfalls komplizierter, da jede einzelne Heizung angepasst werden muss.

Besonders wichtig ist der rechtliche Aspekt: Laut § 71l Gebäudeenergiegesetz (GEG) muss innerhalb von fünf Jahren nach dem Ausfall der ersten Etagenheizung entschieden werden, ob das Gebäude künftig weiterhin dezentral beheizt oder auf eine Zentralheizung umgestellt wird. Bei dezentraler Lösung müssen alle Heizungen innerhalb dieser Frist so umgerüstet werden, dass sie mindestens 65 % erneuerbare Energien oder unvermeidliche Abwärme nutzen. Wird eine Zentralheizung geplant, verlängert sich die Frist um acht Jahre – also insgesamt 13 Jahre Zeit, um die neue Heizanlage mit 65 %-Vorgabe in Betrieb zu nehmen.

CO₂-Abgabe bei Etagenheizung: Wer zahlt?

Wer mit fossilen Energieträgern wie Öl oder Gas heizt, muss eine CO₂-Abgabe zahlen. Das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO₂KostAufG) legt fest, wie die Kosten zwischen Mietenden und Vermietenden zu verteilen sind.

Bei einer Zentralheizung erfolgt die Aufteilung automatisch im Rahmen der Heizkostenabrechnung. Vermietende müssen hier selbst aktiv werden. 

Anders bei der Etagenheizung, wenn Mietende den Vertrag direkt mit dem Energieversorger abgeschlossen haben: In diesem Fall erhalten sie die Rechnung direkt vom Anbieter und fordern anschließend ihren Erstattungsanteil vom Vermietenden ein. Dafür müssen sie darlegen, wie sie den Anteil berechnet haben.

Wichtig: Der Anspruch muss innerhalb von 12 Monaten nach Rechnungserhalt in Textform geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist verfällt er. Vermietende haben dann selbst bis zu 12 Monate Zeit, den Erstattungsbetrag auszuzahlen (§ 6 Abs. 2 CO₂KostAufG).

Tipp: 
Die Aufteilung der CO₂-Abgabe unterscheidet sich je nach Heizsystem, insbesondere bei Etagenheizungen mit Direktverträgen.

Nutzen Sie unseren CO₂-Kosten-Rechner, um schnell und rechtssicher zu berechnen, wie sich die CO₂-Kosten zwischen Mietenden und Vermietenden aufteilen.


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