Immobilien-Ratgeber - 01.03.2024

Was Sie über die CO₂-Abgabe wissen sollten 

Seit Jahresanfang 2024 hat sich die CO₂-Abgabe von 30 auf 45 Euro pro Tonne erhöht. Dadurch steigen die Preise für Erdgas, Heizöl und Benzin. Bis 2027 wird die Abgabe jedes Jahr stufenweise angehoben. Von den Einnahmen wird der Umstieg auf klimafreundliches Heizen gefördert. Hier erfahren Sie alle Details.

Heizen mit fossilen Brennstoffen wird jedes Jahr teurer 

Wenn Heizen und Autofahren für viele wieder teurer wird, so liegt das auch an der höheren Abgabe für CO2-Emissionen. Im vergangenen Jahr war die Erhöhung ausgesetzt worden, um den Geldbeutel der Verbraucherinnen und Verbraucher zu schonen. Doch nun müssen sie wieder mehr bezahlen. Und das soll sich jedes Jahr wiederholen: bis 2027 die Zertifikate versteigert werden  und der Preis anhand der durchschnittlichen Erlöse festgesetzt werden soll. Dies dürfte, das Heizen mit fossilen Brennstoffen noch teurer machen.

Denn darum geht es: Das klimaschädliche Heizen mit Erdgas oder Heizöl soll immer unattraktiver werden. Es soll sich finanziell lohnen, auf erneuerbare Energien umzusteigen. Dafür sorgt auch die Regelung, dass die Einnahmen aus der CO2-Abgabe in den Klimafonds der Bundesregierung fließen. Dieser Fonds fördert den Ausbau erneuerbarer Energien, die klimafreundliche Sanierung von Gebäuden und vieles mehr, das dem Klimaschutz zugutekommt.

Wie funktioniert die CO2-Steuer?

Wer das klimaschädliche CO2 ausstößt, muss ein Zertifikat kaufen. Dadurch werden klimaschädliche Produkte und Dienstleistungen teurer. Das Konzept wurde bereits in den 1960er Jahren entwickelt. In der EU wurde der Handel mit solchen Zertifikaten 2005 eingeführt. Dabei gibt es weltweit verschiedene Systeme, beispielsweise in den USA und in Asien. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist die gesetzliche Grundlage für das nationale Emissionshandelssystem zur Bepreisung der CO2 -Emissionen aus fossilen Brennstoffen in den Bereichen Verkehr und Wärme. Der Preis für jede ausgestoßene Tonne CO2 erhöht sich von Jahr zu Jahr: Von 25 Euro im Jahr 2021, auf 30 Euro im Jahr 2023, auf jetzt 45 Euro. 

Der Gebäudesektor ist von der CO2-Bepreisung auch betroffen, da beim Heizen mit fossilen Brennstoffen CO2 ausgestoßen wird. Wer klimafreundlich mit erneuerbaren Energien heizt, zahlt keine Abgabe. 

Übrigens: Im eigentlichen Sinn handelt es sich nicht um eine Steuer. Der Begriff „CO2-Steuer“ hat sich allerdings im alltäglichen Sprachgebrauch durchgesetzt.

Vermieterinnen und Vermieter zahlen CO2-Abgabe mit 

Schon seit dem vergangenen Jahr werden Vermieterinnen und Vermieter an der CO2-Abgabe beteiligt. Das steht so im „Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz“ (kurz CO2KostAufG), das am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Es sieht vor, dass Ihr Anteil umso niedriger ausfällt, je weniger CO2 pro Quadratmeter Wohnfläche ausgestoßen wird. Anders gesagt: Je besser das Gebäude gedämmt ist, desto niedriger Ihr Anteil.

Was damit erreicht werden soll, liegt auf der Hand: Wer vermietet, hat einen weiteren Grund, energetisch zu sanieren. Und weil sich der Preis für jede Tonne ausgestoßenes CO2 von Jahr zu Jahr immer weiter erhöht, macht sich dieser Effekt immer stärker bemerkbar. 

Das Zehn-Stufen-Modell zur CO2-Abgabe

Es sind nicht weniger als zehn Stufen, nach denen die Kosten verteilt werden. In Gebäuden mit der ungünstigsten Energiebilanz müssen Sie die Abgabe fast komplett übernehmen, nämlich 95 % davon. Beim höchsten Energie-Standard, EH55, werden Sie gar nicht an der Abgabe beteiligt.  

Außerdem gibt es Ausnahmen und Sonderregelungen. Zum Beispiel, wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht oder unter Milieuschutz. Dann wird die CO2-Abgabe 50-50 geteilt oder kann auch ganz entfallen.   

Grafik: Das Zehn-Stufenmodell für die CO₂-Preis-Verteilung lt. CO2KostAufG - Stand 13.12.2023

CO2-Abgabe: Erst die Rechnung bringt Klarheit

Was an Kosten auf Sie zukommt, das wissen Sie erst, wenn die Rechnung des Versorgers kommt. Die Versorgungsunternehmen sind verpflichtet, die Kosten entsprechend aufzuteilen. Dabei geht es nur um die Aufteilung der Kosten für die Klimaabgabe. Die eigentlichen Heizkosten, also den Verbrauch an Gas oder Heizöl, muss selbstverständlich weiterhin komplett die Mieterin oder der Mieter tragen. 

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Mehrwertsteuer wieder auf altem Niveau 

Heizen wird auch dadurch teurer, dass mit Jahresbeginn 2024 für Gas und Fernwärme wieder der volle Mehrwertsteuersatz von 19 % gilt. Nach dem russischen Überfall auf die Ukraine war der Satz von Oktober 2022 bis Jahresende 2023 auf 7 % gesenkt worden.