BGH-Urteil: Rauchwarnmelder-Miete nicht umlegbar
Laut eines vor kurzem ergangenen Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) ist die Miete für Rauchwarnmelder nicht über die Betriebskostenabrechnung auf Mieterinnen und Mieter umlegbar.
(BGH, Urteil v. 11.5.2022, VIII ZR 379/20)
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