Für den Einbau der Rauchwarnmelder sind Sie als Vermieterin oder Vermieter verantwortlich. Zudem unterliegen Sie der Verkehrssicherungspflicht: Sie müssen sicherstellen, dass die Geräte einwandfrei funktionieren und regelmäßig überprüft werden.
Lassen Sie sich von uns unterstützen, um die Rauchwarnmelderpflicht in Sachsen fristgerecht und rechtskonform umzusetzen! Ermitteln Sie mit unserem Rauchwarnmelder-Rechner in wenigen Schritten die voraussichtlichen Kosten für die Geräte und Services!
Mit unserem Rauchwarnmelder-Rechner braucht es nur vier Schritte, um die Rauchwarnmelderpflicht in Sachsen umzusetzen:
Laut eines vor kurzem ergangenen Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) ist die Miete für Rauchwarnmelder nicht über die Betriebskostenabrechnung auf Mieterinnen und Mieter umlegbar.
(BGH, Urteil v. 11.5.2022, VIII ZR 379/20)
Davon unberührt bleibt das Rauchwarnmelder-Service Angebot von Techem. Dieses ist auch weiterhin umlagefähig.