Als erfahrener Partner unterstützen wir Vermieterinnen und Vermieter bei der Legionellenprüfung. Das bringt Sicherheit – für Sie und Ihre Mieterinnen und Mieter.
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Die Trinkwasserverordnung regelt den genauen Ablauf einer Legionellenprüfung. Entscheidend sind die richtige Vorbereitung sowie die Durchführung durch akkreditiertes Fachpersonal.
1. Die Vorbereitung
Eine Legionellenprüfung läuft nach einem standardisierten Probenahme- und Analyseverfahren ab. Zunächst muss die Fachperson den Strahlregler abschrauben und den Wasserhahn abflämmen. Das dient der Desinfektion und stellt sicher, dass keine Verunreinigungen ins Wasser gelangen und die Proben verfälschen.
2. Die Probeentnahme
Nun muss ein Liter Wasser ablaufen, um die Entnahmestelle zu spülen. Danach wird die Wasserprobe in ein steriles Gefäß abgefüllt. Anschließend wird die Wassertemperatur gemessen und dokumentiert.
3. Die Untersuchung
Anschließend werden die Proben in ein qualifiziertes Labor geschickt und dort auf Legionellenbefall überprüft. Das Labor erstellt am Anschluss einen Prüfbericht, der den Zustand des Wassers genau dokumentiert.
Ein Legionellenbefall wird in der Regel im Rahmen der turnusgemäßen Untersuchung festgestellt. Die Trinkwasserverordnung legt den technischen Maßnahmenwert von mehr als 100 koloniebildenden Einheiten pro 100 ml Wasser fest. Wird dieser Wert überschritten, muss das Prüflabor das zuständige Gesundheitsamt informieren. Vermieterinnen und Vermieter müssen zudem die Hausbewohnerinnen und -bewohner in Kenntnis setzen. Welche Maßnahmen dann folgen, um die Legionellen wieder loszuwerden, ist abhängig von der Ursache für den Befall. Mögliche technische Maßnahmen sind: die Systemtemperatur auf 60 Grad Celsius zu erhöhen, die Leitungen zu sanieren, Duschfilter für Mieterinnen und Mieter einzubauen sowie die Desinfektion oder Filtration.
Legionellen sind kleine Stäbchenbakterien, die überall im Süßwasser vorkommen können. Wassertemperaturen von 25° C bis 55° C bieten ihnen optimale Bedingungen für die Vermehrung. Wenn das Trinkwasser erst einmal mit Legionellen befallen ist, birgt das Einatmen als Aerosol (Wassernebel) – beispielsweise beim Duschen – Gefahren. Ernsthafte Erkrankungen können die Folge sein. Experten schätzen, dass allein in Deutschland jährlich 20.000 bis 32.000 Menschen aufgrund von Legionellen an der sogenannten Legionärskrankheit erkranken. Das Trinken von legionellenhaltigem Wasser hingegen ist in der Regel ungefährlich.
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Pflichten der Vermieterin/des Vermieters oder der Hausverwaltung bei positivem Legionellenbefund:
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Ein Verstoß gegen die Vorgaben der Trinkwasserverordnung kann für Vermieter und Eigentümer teuer werden. Es drohen Bußgelder, die Stilllegung ihrer Wasserversorgungsanlage sowie Mietminderungen oder auch Klagen der Betroffenen auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Prüfen Sie deshalb am besten regelmäßig.
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Einige Kosten der Legionellenprüfung können Sie auf Ihre Mieterinnen und Mieter umlegen. Dazu gehören alle wiederkehrenden Kosten für die Position „Probeentnahme & Analyse“ der orientierenden Legionellenuntersuchung. Sie sind entweder als sonstige Betriebskosten oder im Rahmen der Heizkostenabrechnung umlagefähig. Einmalige Kosten für die Begehungen oder die Installation des Ventils zur Entnahme von Trinkwasserproben sowie die Kosten aller notwendiger Maßnahmen im Falle eines Positivbefundes sind hingegen nicht umlagefähig.
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