Immobilien-Ratgeber - 01.02.2023

Unsere Tipps für einen gelungenen Hausverkauf und Hauskauf

Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Hauskauf- und Verkaufsentscheidung. Klären Sie vorab die wichtigsten Fragen. Gern informieren wir Sie hier rund um das Thema Eigentümer- und Verwalterwechsel im Rahmen eines Hausverkaufs und -kaufs.

Diese Informationen sollten Sie von Ihrem Hausverkauf beachten

Es handelt sich um einen Eigentümerwechsel, wenn ein Hausverkauf stattgefunden hat. Ein Verwalterwechsel liegt vor, wenn eine Veränderung der zuständigen Administration der Liegenschaft durch eine eingesetzte Hausverwaltung stattfindet.

Sie melden uns einen Hausverkauf am einfachsten über unser Formular im Kundenportal. Alternativ können Sie das Formular können ausgefüllt an service@techem.de oder per Post an techem Energy Services GmbH, Zentrale Poststelle, 22780 Hamburg senden. Wir nehmen dann mit dem neuen Eigentümer/ Hausverwaltung Kontakt auf und klären eine mögliche Vertragsübernahme.

Wichtig für Sie: Sollte der neue Eigentümer dem Vertragsübergang nicht zustimmen, muss der Vertrag zwischen Ihnen und der techem Ihrerseits gekündigt werden, sofern Sie eine vorzeitige Beendigung des Vertrages wünschen. Dadurch können ggf. noch Kosten für Sie entstehen. Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen, eine gute Lösung zu finden.

Wir unterstützen Sie gerne bei einer pragmatischen Lösung.

Wer ist für die aktuelle Abrechnung verantwortlich? Die Abrechnung für den aktuell laufenden Abrechnungszeitraum liegt bereits in der Verantwortung des neuen Eigentümers. Als Alteigentümer müssen Sie dem Neueigentümer alle für die Abrechnungserstellung des aktuell laufenden Abrechnungszeitraums erforderlichen Informationen und Unterlagen überlassen.

Sind Abrechnungen für frühere Zeiträume noch offen? Bitte senden Sie uns möglichst zeitnah die Kosten- und Nutzerdaten für solche Zeiträume zu oder übermitteln Sie uns die Daten über das Kundenportal. Wir erstellen dann gerne die ausstehenden Abrechnung(en) für Sie.

Haben Sie angemietete Erfassungsgeräte von techem in Ihrem Objekt? Wir kontaktieren den Neueigentümer und klären, ob dieser die bestehenden Mietverträge übernimmt und das Objekt weiter mit uns abrechnen möchte. Sollte sich der Neueigentümer dagegen entscheiden, kommen wir auf Sie zu, um die weitere Vorgehensweise der Option einer vorzeitigen Vertragsbeendigung (z.B. Fristen und ggf. Kosten) zu besprechen.

Sie haben die Möglichkeit, die Übernahme der Verträge mit Techem durch den Neueigentümer direkt im Kaufvertrag schuldrechtlich zu vereinbaren. Lassen Sie sich hierzu von Ihrem Rechtsbeistand/ Notar beraten. So vermeiden Sie zusätzliche Kosten, die durch eine eventuelle vorzeitige Beendigung der Verträge für Sie entstehen können.

Wir machen es Ihnen einfach: Hier können Sie im Kundenportal alle nötigen Daten eintragen.

Auch schriftlich ist in zwei Schritten der Eigentümer- oder Verwalterwechsel abgeschlossen:

  1. Geben Sie hier die neuen Angaben des Ansprechpartners an
  2. Senden Sie uns das ausgefüllte Formular bequem per E-Mail oder per Post zu

Wir kümmern uns um den Rest.

Diese Informationen sollten Sie nach einem Hauskauf beachten

Es handelt sich um einen Eigentümerwechsel, wenn ein Hausverkauf stattgefunden hat. Ein Verwalterwechsel liegt vor, wenn eine Veränderung der zuständigen Administration der Liegenschaft durch eine eingesetzte Hausverwaltung stattfindet.

Sie melden uns einen Hauskauf am einfachsten über das Kundenportal, alternativ über dieses Formular. Das Formular können Sie uns gerne ausgefüllt an service@techem.de oder per Post an Techem Energy Services GmbH, Zentrale Poststelle, 22780 Hamburg senden.

Die Erstellung der jährlichen Heizkostenabrechnung ist eine der Aufgaben, die Sie als neuer Eigentümer beschäftigen wird. Hierbei unterstützen wir Sie gerne. Der Verkäufer hat uns bereits mit der Erfassung und Erstellung der jährlichen Heizkostenabrechnung beauftragt. Diese Vereinbarung über die Abrechnungserstellung können Sie übernehmen und so unser Knowhow von rund 70 Jahren Heizkostenabrechnung und mit über 11 Millionen Wohnungen, für die wir die Abrechnungen erstellen, weiter nutzen.

In der Regel bestehen auch Mietverträge über die montierten Erfassungsgeräte, wie Heizkostenverteiler, (Warm- und Kalt-) Wasserzähler, Wärmezähler sowie ggf. über Rauchwarnmelder. Zusätzliche Informationen zu den Geräten finden Sie hier. Generell wird wie folgt unterschieden:

  • Gerätemiete: Geräte können von uns gemietet werden. Die jährlichen Kosten können i. d. R. auf die Mieter umgelegt werden. Wir sorgen für die Dauer des Mietvertrages für die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft und die Einhaltung der Eichpflicht der Geräte. Auch müssen Sie sich nicht um die Wartung der Geräte oder die Meldung beim Eichamt kümmern, das übernehmen wir für Sie.
  • Gerätekauf: Geräte können auch gekauft werden. Diese Investitionskosten können nicht auf die Mieter umgelegt werden. Die Geräte, die Sie erwerben, bleiben in Ihrem Eigentum und somit verbleibt die Verantwortung für die Betriebsbereitschaft und Einhaltung der Eichpflicht bei Ihnen.

Ihre Mieter haben einen Anspruch auf eine jährliche, verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung. Diese muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums (in der Regel das Kalenderjahr) den Mietern zur Verfügung gestellt werden. Wie das aussieht und wie wir Sie dabei unterstützen, sehen Sie hier.

Mieter müssen dem Monteur Zugang zur Wohnung ermöglichen, um Montagen oder Reparaturen vorzunehmen. Ebenfalls muss der Ableser Zugang zu jeder Wohnung erhalten, es sei denn, Sie entscheiden sich für unsere moderne, kostengünstige Funktechnologie. Dann ist das Betreten der Wohnungen zum Ablesen nicht mehr notwendig.

Wir machen es Ihnen einfach: Hier können Sie im Kundenportal alle nötigen Daten eintragen.

Auch schriftlich ist in zwei Schritten der Eigentümer- oder Verwalterwechsel abgeschlossen:

  1. Geben Sie hier die neuen Angaben des Ansprechpartners an
  2. Senden Sie uns das ausgefüllte Formular bequem per E-Mail oder per Post zu

Wir kümmern uns um den Rest.

Unsere Checklisten für Ihren Hausverkauf oder Hauskauf

Hier kostenlos herunterladen:

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Haben Sie ein Haus verkauft, gekauft, einen Erbfall oder wechseln die Verwalterverhältnisse Ihrer Immobilie? Hinterlegen Sie bequem einen Eigentümer- und Verwalterwechsel im Techem Kundenportal per Formular.