Immo Point - 18.05.2022
Sobald Ihre Mieterin oder Ihr Mieter die Wohnung an Sie zurückgibt, sollten Sie den Zustand der Mieträume genau prüfen. Haben Sie einen Mangel bei der Rückgabe der Wohnung nicht bemerkt, kommt es darauf an, ob es sich um einen versteckten Mangel handelt oder Ihnen die Sache hätte auffallen müssen. Dann kann es schwierig werden, die Ansprüche durchzusetzen.
In den meisten Mietverträgen finden sich Formulierungen wie: „Die Wohnung ist geräumt und sauber zurückzugeben“. Oder die Mieterin oder der Mieter wird verpflichtet, für eine Grundreinigung zu sorgen. Das heißt, die Räume sollten bei der Rückgabe geputzt, gesaugt und gefegt sein. Mehr aber auch nicht.
Gebrauchsspuren, die sich durch eine normale Reinigung mit Besen, Scheuerlappen oder Wischmopp beseitigen lassen, sollten verschwunden sein. Bohrlöcher sollten geschlossen, Dübel entfernt sein. Alle anderen Gebrauchsspuren können Sie nur beanstanden, wenn sie das übliche Maß deutlich überschreiten. Verfärbungen, ein abgenutzter Teppichboden, Laminat oder Parkett – das müssen Sie hinnehmen.