Immobilien Ratgeber - 24.05.2023

Eine Ladestation für E-Autos – lohnt sich das für Vermieter?

Der Verbrennungsmotor gilt als Auslaufmodell. Der E-Mobilität gehört die Zukunft, heißt es. Da stellt sich die Frage: Ist es sinnvoll, für Mieterinnen und Mieter eine Ladestation installieren zu lassen? Oder sollten Sie sich besser sogar selbst um eine umfassende Ladeinfrastruktur in Ihrer Immobilie kümmern? Alles Wissenswerte zu dem Thema erfahren Sie in diesem Beitrag!

Die Mobilitätswende wird im Gesetz verankert

Das Verbrenner-Aus kommt: Ab 2035 dürfen keine neuen, mit fossilem Diesel oder Benzin betankten Pkw mehr neu zugelassen werden. E-Mobilität wird daher aktuell umfangreich gefördert. Auch für die Einrichtung von Ladeinfrastruktur gibt es Förderungen, etwa von der KfW-Bank oder zahlreichen regionalen und kommunalen Programmen. Die Investition in Ladestationen und Wallboxen lohnt sich also bereits jetzt.

Das Mietobjekt mit Ladestationen ausstatten: Infos für Vermieter

Eine Ladeinfrastruktur trägt zur Klimafreundlichkeit einer Immobilie bei und steigert zudem ihre Attraktivität auf dem Wohnungsmarkt: Viele Mieterinnen und Mieter sind bereit, für den Komfort einer Ladestation am Stellplatz höhere Nettokalt- und Stellplatzmieten zu zahlen. Außerdem bietet Ihnen der Ladestrom eine neue Ertragsquelle. Mit zunehmender Verbreitung der E-Mobilität können Sie also bereits heute die Rendite Ihrer Immobilie optimieren.

Wussten Sie schon: Durch das 2020 in Kraft getretene Wohneigentumsmodernisierungsgesetz haben Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf eine Zustimmung, in der Tiefgarage oder auf dem Grundstück des Hauses eine Ladesäule bzw. Wallbox zu installieren. Lademöglichkeiten sind gerade in Mehrfamilienhäusern im Bestand allerdings noch ausbaufähig.

Wallbox und Co. für die Mietwohnung: Ihre Erlaubnis erteilen

Es ist also so:  Wenn Ihre Mieterin oder Ihr Mieter ein Elektroauto hat und eine Ladestation anschaffen möchte, müssen Sie als Vermieterin oder Vermieter in der Regel dafür die Erlaubnis erteilen. Ausnahmen gibt es nur, wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht und die Installation einen unzulässigen Eingriff darstellt. Weitere Bedingung: Für die Ladestation muss es einen geeigneten Platz geben – und das ist in aller Regel der angemietete Stellplatz oder die angemietete Garage. Eine Installation ohne Ihre Erlaubnis ist allerdings nicht zulässig und rechtfertigt sogar eine Abmahnung.

Außerdem müssen Sie sicherstellen, dass alle Ihre Mieterinnen und Mieter die gleichen Chancen haben, eine Wallbox zu installieren – auch zu verschiedenen Zeitpunkten. Es ist wichtig, eine Vorgehensweise zu schaffen, die fair ist und niemanden benachteiligt, falls weitere Ladestationen in der Zukunft installiert werden.


Die Kosten für die Ladestation übernehmen Mieterinnen und Mieter

Das Angenehme für Sie: Die Kosten trägt komplett die Mieterin oder der Mieter. Beim Auszug sind sie verpflichtet, für einen Rückbau zu sorgen. Das heißt aber natürlich auch: Die Ladestation gehört Ihrer Mieterin oder Ihrem Mieter. Wenn Sie die beim Auszug übernehmen wollen, sollten Sie anfragen, zu welchem Preis Ihre Mieterin oder Ihr Mieter Ihnen die Einrichtung überlassen würde. 

Dadurch ersparen Sie sich eventuell einige Umstände. Denn auch Ihre neue Mieterin oder Ihr neuer Mieter kann natürlich wieder den rechtlichen Anspruch auf eine Ladestation geltend machen.

Ladestationen als Wettbewerbsvorteil für Vermieter

In den kommenden Jahren wird die Nachfrage nach E-Mobilität und entsprechenden Lademöglichkeiten immer stärker ansteigen. Darauf sollten Sie als Vermieterin oder Vermieter vorbereitet sein. Sie sind zwar nicht verpflichtet, die Kosten für eine Ladeinfrastruktur in Ihrer Immobilie zu übernehmen. Lohnen könnte es sich dennoch. Nicht zuletzt bei der Suche nach neuen Mieterinnen und Mietern, die vorhandene Wallboxen als Vorteil Ihrer Immobilie wahrnehmen. Das könnte dann sogar eine höhere Miete rechtfertigen.


Ladestationen installieren: Gehen Sie als Vermieter systematisch vor

  • Bedarfsermittlung: Wie viele Ladestationen werden benötigt? Bedenken Sie dabei, dass der Bedarf in Zukunft steigt.

  • Bestandsaufnahme: Bietet die elektrische Infrastruktur des Gebäudes die nötige Netzanschlussleistung? Falls nein: Wie hoch ist der Aufwand, sie aufzurüsten?

  • Konzeption: Zur Ladeinfrastruktur zählen neben den Ladepunkten auch das eichrechtskonforme und transparente Abrechnungsmanagement, ein intelligentes Lastenmanagement und das Monitoring für den reibungslosen Betrieb.

  • Umsetzung: Die Ladestation muss von zertifizierten Fachkräften installiert und vom zuständigen Verteilnetzbetreiber genehmigt werden.

Techem unterstützt Vermieterinnen und Vermieter natürlich gerne mit standardisierten und skalierbaren Wallbox-Lösungen für Ihre Immobilie.