Immo Point - 30.06.2022
Was ist zu tun, wenn Ihre Mieterin oder Ihr Mieter schwer erkrankt und der Obhutspflicht nicht mehr nachkommen kann? Können Sie das Mietverhältnis beenden? Oder müssen Sie es hinnehmen, dass Ihre Mieterin oder Ihr Mieter sich nur sehr eingeschränkt um die Wohnung kümmern kann? Wir zeigen Ihnen Wege, wie Sie die schwierige Situation für beide Seiten erleichtern können.
Zunächst einmal sollten Sie wissen, dass Ihre Ansprüche nicht dadurch außer Kraft gesetzt werden, dass Ihre Mieterin oder Ihr Mieter erkrankt. Die mietvertraglich vereinbarten Pflichten müssen sie weiterhin erfüllen. So gut es eben geht.