Immo Point - 30.06.2022

Was gilt bei längerer Abwesenheit von Mieterinnen und Mietern?

Für Ihre Mieterin oder Ihren Mieter besteht keine Anwesenheitspflicht. Sie dürfen sich für längere Zeit entfernen, ausgedehnte Reisen unternehmen, ein Auslandssemester einlegen – und müssen Sie nicht um Erlaubnis fragen, wenn jemand in ihrer Abwesenheit die Wohnung hütet. Allerdings müssen sie dafür sorgen, dass die Wohnung während ihrer Abwesenheit keinen Schaden nimmt.

Obhutspflicht bei Abwesenheit

Bevor Ihre Mieterinnen und Mieter sich auf Reisen begeben, müssen sie einige Dinge regeln. Die Obhutspflicht verlangt zum Beispiel:

 

Vorhersehbare Schäden müssen abgewendet werden. Das heißt vor allem, dass Ihre Mieterin oder Ihr Mieter Vorkehrungen treffen muss, damit die Wasserrohre und Heizungen nicht einfrieren.

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