Immo Point - 30.06.2022
Bei der Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete muss Ihre Mieterin oder Ihr Mieter zustimmen. Sonst kann die Mieterhöhung nicht wirksam werden. Aber auch bei allen anderen Mieterhöhungen kann es Schwierigkeiten geben – weil Ihre Mieterin oder Ihre Mieter die Erhöhung für unberechtigt hält. Sie sollten wissen, wie Sie darauf reagieren können.
Egal, ob Ihre Mieterin oder Ihr Mieter die Zustimmung zur Mieterhöhung verweigert oder einfach die alte Miete weiterzahlt: Bevor Sie reagieren, sollten Sie klären, warum das so ist. Stößt Ihre Begründung auf Ablehnung? Haben Sie einen Formfehler gemacht, Fristen nicht eingehalten?