Immo Point - 20.05.2022

Die verdreckte Wohnung: Das können Sie tun

Eigentlich ist Ihre Mieterin oder Ihr Mieter angehalten, pfleglich mit Ihrer Wohnung umzugehen. Sie tragen für die Wohnung die Obhutspflicht. Allerdings ist es in der Praxis für Sie nicht ganz einfach, diese Obhutspflicht auch durchzusetzen. Und doch ist zügiges Handeln geboten, wenn Sie den Verdacht haben, Ihre Mieterin oder Ihr Mieter sei zum „Messie“ geworden.

Verschiedene Vorstellungen von Ordnung

Wenn Ihre Mieterin oder Ihr Mieter nicht aufräumt und in den Mieträumen keine Ordnung hält, so müssen Sie das hinnehmen. Nach Auffassung der Gerichte haben die Menschen nun einmal ein unterschiedliches Bedürfnis nach Reinlichkeit und Ordnung. Und es steht Ihnen nicht zu, Ihre Vorstellungen zum Maßstab zu machen. Wer im Chaos leben will, darf das tun.

Allerdings gibt es Grenzen. In zwei Fällen dürfen und sollten Sie einschreiten:

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