Immobilien-Ratgeber - 19.05.2022

Ihre Mieterin oder Ihr Mieter zieht vorzeitig aus

Eigentlich läuft der Mietvertrag noch bis Ende nächsten Monats. Doch Ihre Mieterin oder Ihr Mieter will schon vorher ausziehen und die Wohnung zurückgeben. Müssen Sie sich darauf einlassen? Oder entstehen Ihnen Nachteile, wenn Sie die Wohnung vorzeitig zurücknehmen? Und kann Ihre Mieterin oder Ihr Mieter verlangen, dass sie einen Teil der Miete erlassen? 

Vorzeitige Rückgabe ermöglichen

Die gute Nachricht: Sie können die Wohnung ohne Bedenken zurücknehmen, auch wenn der Mietvertrag noch ein paar Wochen läuft. Es ist immerhin der Wunsch Ihrer Mieterin oder Ihres Mieters, dass Sie die Wohnung wieder in Besitz nehmen

Verweigern Sie die Rückgabe, kommen Sie in „Annahmeverzug“, wie es in juristischer Fachsprache heißt. Das macht die Sache unnötig kompliziert. Und Sie brauchen keine Sorge zu haben, dass Ihnen die noch ausstehende Miete entgeht. Bis zum Vertragsende muss Ihre Mieterin oder Ihr Mieter die Miete aufbringen – auch wenn sie vorher ausziehen.

Können Sie vorher vermieten?

Es gibt eine wichtige Einschränkung, die für Sie aber kein echter Nachteil sein muss: Finden Sie vor Ablauf des Mietvertrags eine neue Mieterin oder einen Mieter, dann haben Sie keinen Anspruch auf die Miete der alten Mietpartei. Doppelte Miete zu beziehen, das geht nicht.

Und Sie dürfen auch nicht untätig bleiben. Wenn die Wohnung geräumt und zurückgegeben wurde, befindet sie sich ja wieder in Ihrem Besitz. Sie können wieder auf Mietersuche gehen. Lassen Sie die Wohnung hingegen leer stehen, kann Ihre Mieterin oder Ihr Mieter das beanstanden und sich weigern, für diese Zeit Miete zu bezahlen.

Lassen Sie die Wohnung von Grund auf renovieren?

Auch wenn Sie die Wohnung umbauen oder von Grund auf renovieren lassen, haben Sie für diese Zeit keinen Anspruch auf die Miete. Achtung, dies gilt nicht für Schönheitsreparaturen oder für Arbeiten, die der Instandhaltung oder Instandsetzung dienen. Wenn Sie die Wohnung also wieder flottmachen für eine Neuvermietung, geht das in Ordnung.