Immobilien Ratgeber - 19.05.2022

Ihre Mieterin oder Ihr Mieter zieht vorzeitig aus

Eigentlich läuft der Mietvertrag noch bis Ende nächsten Monats. Doch Ihre Mieterin oder Ihr Mieter will schon vorher ausziehen und die Wohnung zurückgeben. Müssen Sie sich darauf einlassen? Oder entstehen Ihnen Nachteile, wenn Sie die Wohnung vorzeitig zurücknehmen? Und kann Ihre Mieterin oder Ihr Mieter verlangen, dass sie einen Teil der Miete erlassen? 

Vorzeitige Rückgabe ermöglichen

Die gute Nachricht: Sie können die Wohnung ohne Bedenken zurücknehmen, auch wenn der Mietvertrag noch ein paar Wochen läuft. Es ist immerhin der Wunsch Ihrer Mieterin oder Ihres Mieters, dass Sie die Wohnung wieder in Besitz nehmen. 

Verweigern Sie die Rückgabe, kommen Sie in „Annahmeverzug“, wie es in juristischer Fachsprache heißt. Das macht die Sache unnötig kompliziert. Und Sie brauchen keine Sorge zu haben, dass Ihnen die noch ausstehende Miete entgeht. 

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