Immo Point - 31.05.2022
Um den Anstieg der Mieten zu verlangsamen, hat die Bundesregierung 2015 die Mietpreisbremse eingeführt. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Anfangsmiete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 % übersteigen. Allerdings gilt die Mietpreisbremse nur bei Wiedervermietung – und nicht wenn Sie erstmalig vermieten. Und es gibt weitere Ausnahmen.
Die Mietpreisbremse gilt zwar in vielen Städten und Gemeinden, aber längst nicht überall. Die Bundesländer Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt und das Saarland haben die Regelungen nicht eingeführt bzw. wieder abgeschafft. Ob die Wohnung, die Sie vermieten, in einer Gemeinde mit geltender Mietpreisbremse liegt, erfahren Sie bei der Gemeindeverwaltung. Vermieter- und Mietervereine wissen das natürlich auch.