Immobilien Ratgeber - 18.05.2022
Hartnäckig hält sich das Gerücht: Wer drei Nachmieterinnen oder Nachmieter stellen kann, kommt vorzeitig aus einem Mietvertrag. In aller Regel ist das ein Irrtum. Das Gesetz schreibt jedenfalls nichts dergleichen vor. Mit dem Thema müssen Sie sich nur auseinandersetzen, wenn Sie eine entsprechende Vereinbarung geschlossen haben. Wir haben das Wichtigste zusammengefasst!
Je nachdem, welche Abmachung Sie mit Ihrer Mieterin oder Ihrem Mieter geschlossen haben, gelten verschiedene Regelungen. Wir geben einen Überblick, was das für die Nachmiete bedeutet.
So ist es im Regelfall: Das Mietverhältnis ist nicht befristet. Ihre Mieterinnen und Mieter können jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Diese Frist können sie nicht dadurch abkürzen, dass sie eine oder mehrere Personen zur Nachmiete stellen.