Immobilien Ratgeber - 17.05.2022

Das Sonderkündigungsrecht: Infos für Vermieterinnen und Vermieter

Erhöhen Sie die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete oder nach einer Modernisierung, steht Ihrer Mieterin oder Ihrem Mieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Bei Erhöhungen in einem Staffelmietvertrag oder bei der Indexmiete besteht dieses Recht nicht.

Die Mieterhöhung tritt nicht ein

Das Sonderkündigungsrecht nach einer Mieterhöhung ist in § 561 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Es hat vor allem zwei Auswirkungen: 

  • Ihre Mieterin oder Ihr Mieter kommt vorzeitig aus einem Zeitmietvertrag heraus. Deshalb wird der Zeitmietvertrag oft mit einer Staffelmiete verbunden. Denn da gibt es kein Sonderkündigungsrecht.
  • Die Mieterhöhung tritt nicht in Kraft. Bis zum Auszug gilt weiterhin die alte Miete.

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