Immobilien Ratgeber - 17.05.2022
Erhöhen Sie die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete oder nach einer Modernisierung, steht Ihrer Mieterin oder Ihrem Mieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Bei Erhöhungen in einem Staffelmietvertrag oder bei der Indexmiete besteht dieses Recht nicht.
Das Sonderkündigungsrecht nach einer Mieterhöhung ist in § 561 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Es hat vor allem zwei Auswirkungen: