Immobilien-Ratgeber - 22.03.2024
In Zeiten von Klimaschutz und Wärmewende begegnet uns kaum ein Begriff so häufig wie die energetische Sanierung. Doch was genau ist damit gemeint? Gibt es einen Unterschied zur energetischen Modernisierung? Welche Ziele sollen damit erreicht werden? Und welche Maßnahmen gehören dazu? Hier verraten wir es Ihnen!
Unter einer energetischen Sanierung werden die baulichen Veränderungen bei einem bestehenden Gebäude verstanden, die darauf abzielen, den Energieverbrauch für Heizung zu reduzieren, namentlich den Verbrauch nicht erneuerbarer Energien. Es handelt sich also um einen besonderen Fall der Modernisierung, mit der das Gebäude aufgewertet wird. Es gibt keinen Unterschied zwischen energetischer Sanierung und energetischer Modernisierung.
In § 555b BGB sind die unterschiedlichen Maßnahmen genannt, die als Modernisierung gelten. Nicht zufällig stehen diese Maßnahmen zur energetischen Modernisierung ganz vorn (Nummer 1, 1a und 2). Außerdem haben diese Maßnahmen besonderes Gewicht, wenn es um die Duldungspflicht nach § 555d BGB geht. Ihre Mieterin oder Ihr Mieter kann einer Modernisierung widersprechen, wenn die Maßnahme für sie eine unzumutbare Härte bedeuten würde. In § 555d Abs. 2 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Abwägung der Gründe „Belange der Energieeinsparung und des Klimaschutzes“ zu berücksichtigen sind.
Außerdem können Sie bei einer energetischen Sanierung bis zu 10 % der Kosten auf die Jahresmiete umlegen – wenn es sich um Heizungstausch handelt, für den Sie Fördergelder in Anspruch genommen haben (die Sie von Ihren Kosten natürlich abziehen müssen). Die monatliche Miete darf sich dabei aber nicht um mehr als 0,50 Euro je Quadratmeter erhöhen (vgl. § 559e BGB). Im Übrigen richtet sich eine mögliche Mieterhöhung nach § 559 BGB.
Eine energetische Sanierung soll dazu führen, dass im Gebäude weniger Energie benötigt wird, um zu heizen, zu kühlen und Warmwasser zu produzieren. Das gilt nach wie vor. Allerdings sind die Ziele ehrgeiziger und die Standards höher geworden. Standen früher die Bemühungen im Vordergrund, weniger Energie zu verbrauchen, geht es nun darum, möglichst ganz auf erneuerbare Energien umzusteigen. Immerhin besteht das erklärte Ziel darin, bis 2050 den gesamten Gebäudebestand klimaneutral zu machen.
Im Prinzip können alle baulichen Veränderungen zur Erreichung der erklärten Ziele als energetische Sanierung gelten. Die häufigsten Maßnahmen sind:
Energiesparen ist kein Selbstzweck. Damit die Maßnahmen als Modernisierung durchgehen, dürfen sie nicht unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen. Allerdings gibt es keine festgelegte Grenze, ab wann sich die Maßnahme amortisiert haben muss. Es hängt von vielen Faktoren ab, unter anderem auch von der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Allerdings müssen auch gesetzliche Vorgaben berücksichtigt werden. Die müssen selbstverständlich eingehalten werden. Dies gilt vor allem für das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG).
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