Immobilien-Ratgeber - 11.08.2023

Müssen Sie Ihre Fenster erneuern?

Alte Fenster gelten als Schwachstelle bei der Energiebilanz. Ein einfach verglastes Fenster lässt dreimal so viel Wärme durch wie eine ungedämmte Wandfläche. Und im Sommer hält es die Hitze nicht ab. Es sprechen viele Gründe dafür, alte Fenster zu erneuern. Doch sind Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet. Wir erklären, welche das sind.

Undichte Fenster sind ein Mangel

Als Vermieterin oder Vermieter müssen Sie dafür sorgen, dass sich die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand befindet. Das heißt, wenn es zugig ist, Fenster undicht sind, morsch oder sonst wie mangelhaft, könnte ein Mangel vorliegen, um den Sie sich im Rahmen Ihrer Instandhaltungspflicht kümmern müssen. Tun Sie das nicht, könnte, je nach Einzelfall, Ihr Mieter zur Minderung berechtigt sein.

 

Fenster erneuern? Machen Sie den Flammentest

Brüchige Rahmen oder angegriffene Scheiben zeigen deutlich: Ein Austausch solcher Fenster ist überfällig. Doch beginnt ein Wärmeverlust schon viel früher – wenn man es den Fenstern noch nicht ansieht, dass hier Wärme entweicht.  

Ob das bei Ihnen der Fall ist, können Sie auf einfache Weise nachprüfen. Sie nehmen eine Kerze oder ein Teelicht und stellen es vor den Fensterrahmen. Die Flamme ist sehr empfindlich. Fängt sie auch nur leicht an zu flackern, ist das ein sicheres Zeichen: An dieser Stelle ist das Fenster nicht ganz dicht. Sie können den gesamten Fensterrahmen auf diese Weise abfahren.  

Haben Sie es mit einer tanzenden Flamme zu tun oder ist das Flackern kaum wahrzunehmen? Beschränkt sich der Wärmeverlust auf wenige kleine Stellen oder ist das ganze Fenster betroffen? Je nachdem, wie stark die Flamme flackert, kommen unterschiedliche Maßnahmen infrage.

 

Wärmeschutzfenster oder nicht?

Es gibt noch einen zweiten Flammentest. Mit dem können Sie überprüfen, ob es sich bei einem Fenster tatsächlich um ein Wärmeschutzfenster mit entsprechender Glasbeschichtung handelt. Sie nehmen ein Feuerzeug oder eine Kerze. Die Flamme halten Sie vor die Scheibe. Dabei sollte die Scheibe abgedunkelt sein, damit sich die Flamme spiegeln kann. Wegen der Mehrfachverglasung sollten Sie mehrere Spiegelbilder der Flamme sehen. Wenn eines davon eine andere Farbe hat als die anderen, handelt es sich um ein Wärmeschutzfenster.

 

Dichtung erneuern oder Fenster justieren

In weniger dramatischen Fällen reicht es aus, das Dichtungsband zu erneuern. Ob Gummi- oder Schaumdichtung, beides gibt es für wenig Geld im Baumarkt. Der Einspareffekt ist hingegen beträchtlich.  

Allerdings ist es auch möglich, dass Ihr Fenster nicht richtig sitzt und deswegen schlecht schließt. Dann müssen Sie das Fenster neu justieren, was bei modernen Fenstern recht unkompliziert ist. Seitlich neben dem Fenster befindet sich ein Eckband, eine Art Scharnier, das Sie mit einem Sechskant- oder Inbusschlüssel verstellen können. Mit der oberen Schraube regulieren Sie die Höhe, mit der seitlichen Schraube können Sie das Fenster millimetergenau nach links und rechts verschieben. Hier hilft nur das Prinzip Ausprobieren. Verändern Sie die Lage nicht zu stark. Öffnen und schließen Sie das Fenster. Dann merken Sie, wie gut es im Fensterrahmen sitzt.

Neue Fenster mit Wärmeschutzverglasung

Früher galt die Isolierverglasung als besonderes Qualitätsmerkmal. Heute genügen solche Fenster den Ansprüchen nicht mehr. Üblich sind Wärmeschutzverglasungen. Doppelt oder besser noch dreifach verglast. Das ist nur unwesentlich teurer, sorgt aber für eine erheblich bessere Wärmedämmung. 

Auskunft über die Dämmleistung gibt der Wärmedurchgangskoeffizient, der sogenannte U-Wert. Er bezeichnet die Wärmeenergie, gemessen in Watt, pro Quadratmeter mal Kelvin. Je kleiner dieser Wert ist, desto besser ist das Fenster isoliert. Anzustreben ist ein Wert unter 1,0. Das spart nicht nur Heizkosten, sondern reduziert auch den CO₂-Ausstoß.  

Gesetzlich vorgeschrieben (für den Einbau neuer Fenster) ist ein Wert von 1,3. Bei Dachflächenfenstern genügt ein Wert von 1,4, bei Glasdächern sogar 2,0. Näheres finden Sie in der Anlage 7 des Gebäudeenergiegesetzes.

 

Achten Sie auf den Uw-Wert

Es gibt unterschiedliche U-Werte. Bei den Fenstern ist der Uw-Wert maßgeblich. Er bezieht sich auf das gesamte Fenster, also Rahmen und Glas zusammen. Demgegenüber bezieht sich der Ug-Wert nur auf das Glas. Die Hersteller sind verpflichtet, den Uw-Wert anzugeben.

 

Fenster erneuern: die 10 %-Regel

Die erwähnten Anforderungen gelten jedoch nur, wenn mehr als 10 % der Fensterflächen eines Gebäudes von den Baumaßnahmen betroffen sind. Und bei diesen Flächen muss es sich um Außenbauteile beheizter Räume handeln. Doch ob Sie nun gesetzlich dazu verpflichtet sind oder nicht, es ist sinnvoll, Fenster mit möglichst niedrigem Uw-Wert zu wählen.

 

Fassadendämmung anpassen und Fenster erneuern

Allerdings hilft es wenig, wenn Sie Wärmeschutzfenster einbauen, aber die Fassade unzureichend gedämmt ist. Das kann sogar schaden. Denn es kann passieren, dass nun nicht mehr die Fensterscheiben, sondern die Wände die kältesten Oberflächen sind. Dadurch kann sich Feuchtigkeit an den Wänden bilden, was die Schimmelbildung begünstigt.  

Daher sollten Fenster und Wände aufeinander abgestimmt sein. Es ist oftmals sinnvoll, den Einbau neuer Fenster mit einer Fassadendämmung zu kombinieren. Da die Bauarbeiten dazu dienen, Energie zu sparen, können Sie womöglich Förderprogramme in Anspruch nehmen, zum Beispiel von der KfW. 

Wichtig: Beantragen Sie die Fördermittel, bevor Sie einen Handwerksbetrieb beauftragen. Lassen Sie sich beraten und ein Angebot erstellen. Holen Sie Angebote von zwei bis drei Betrieben ein. Und achten Sie auf Qualität: Die Berufsbezeichnung „Fenstermonteur“ ist nicht geschützt. Ein Meisterbrief bürgt für eine gewisse Qualität. Ansonsten sollten Sie nach Referenzen fragen, möglichst für vergleichbare Arbeiten. Oder Sie hören sich in Ihrem Bekanntenkreis um.