DSGVO für Vermieter: Daten, die Sie erheben müssen
Manche personenbezogenen Daten müssen Sie erheben. Sonst wären Sie gar nicht imstande, die Pflichten aus dem Mietvertrag zu erfüllen. Zu diesen Daten gehören Name, Geburtsdatum und Verbrauchsdaten, die Sie benötigen, um über die Nebenkosten abzurechnen. Auf diese Daten haben Sie Anspruch, Sie haben die Pflicht, sie zu erheben. Sie können nicht an „Mieter 07“ vermieten, Sie brauchen den Klarnamen. Auch müssen Sie beispielsweise Namen und Adresse an Handwerksbetriebe weitergeben. Sonst können Sie Ihrer Instandhaltungspflicht nicht nachkommen.
In diese Kategorie gehören auch Daten, die Sie erheben müssen, weil Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind. Zum Beispiel, weil Sie eine Vermieterbescheinigung nach dem Bundesmeldegesetz ausstellen müssen. Auch alle Dokumentationspflichten erfordern die Erhebung, Speicherung und womöglich auch die Weiterverarbeitung personenbezogener Daten. Sie sind verpflichtet, mit diesen Daten zu arbeiten. Gleichzeitig sind Sie als Vermieterin oder Vermieter natürlich auch zum Datenschutz verpflichtet.
Datenschutz als Vermieter: Zustimmung der Person
Die DSGVO schreibt Ihnen als Vermieterin oder Vermieter vor, dass Sie für alle übrigen personenbezogenen Daten die Genehmigung Ihrer Mieterin oder Ihres Mieters brauchen. Dazu gehören vor allem personenbezogene Daten, die das Leben für alle Beteiligten einfacher machen. So dürfen Sie die Bankverbindung Ihrer Mieterin oder Ihres Mieters nicht einfach so abfragen. Gleiches gilt für Telefonnummern oder E-Mail-Adressen. Es wäre ja möglich, auch ohne diese Angaben das Mietverhältnis zu unterhalten.
Doch muss Ihre Mieterin oder Ihr Mieter dafür sorgen, erreichbar zu sein. Und wenn sich bei der Nebenkostenabrechnung ein Guthaben ergibt, dann wäre es von Vorteil, wenn Sie die Bankverbindung kennen, um den Betrag zu erstatten. Für solche Zwecke brauchen Sie die Zustimmung Ihrer Mieterin oder Ihres Mieters.