Immobilien Ratgeber - 27.04.2023

Kamin in der Mietwohnung – was müssen Sie beachten?

Ein Kamin in der Mietwohnung verbreitet wohlige Wärme. Angesichts der angestiegenen Energiepreise und drohender Gasknappheit stellen sich viele Mieterinnen und Mieter die Frage, ob das Heizen mit Holz die bessere Alternative wäre – und sei es als Ergänzung zur runtergeregelten Zentralheizung. Wir zeigen, worauf Sie als Vermieterin oder Vermieter achten sollten!

Lohnt sich ein Kamin in der Mietwohnung?

Die Nachfrage nach Kaminöfen steigt schon seit längerer Zeit stark an. Als vermeintlich umweltfreundliche und preisgünstige Alternative schien das Heizen mit Holz sehr attraktiv. Dieser Trend hat sich zuletzt enorm verstärkt. Wenn Sie sich heute dazu entschließen, einen Kaminofen anzuschaffen, müssen Sie sich in Geduld üben. Die Ofenbaufirmen haben kaum noch freie Kapazitäten. Wartezeiten von einem Jahr und länger sind keineswegs die Ausnahmen.

Und die Preise gehen ebenfalls nach oben. Das gilt nicht nur für die begehrten Kaminöfen, sondern ebenso für Brennholz, das vielerorts schon knapp geworden ist. Je nachdem, wie viele Haushalte noch umrüsten, ist es durchaus möglich, dass geeignetes Brennholz zur Mangelware wird. Und das liegt gar nicht mal daran, dass es zu wenig Holz gibt. Sondern Brennholz muss bestimmte Eigenschaften aufweisen. Vor allem muss es trocken genug sein.

Kamin in der Mietwohnung: Umweltrisiko Feinstaub

Holz ist ein nachwachsender Rohstoff. Und es ist immer wieder zu hören, Holz sei „klimaneutral“. Denn wenn es verbrannt wird, gelangt nur so viel Kohlendioxid in die Atmosphäre, wie der Baum vorher „eingelagert“ hat. Das ist zwar richtig, doch für den Klimaschutz wäre es noch besser, wenn das Kohlendioxid gar nicht erst in die Atmosphäre gelangte, sondern weiterhin eingelagert bliebe.

Doch der schwerwiegendste Einwand gegen das Heizen mit Holz: Es entsteht Feinstaub. Zwar lässt sich das Problem durch Filteranlagen und sachgerechtes Heizen entschärfen. Doch das Umweltbundesamt warnt: Im Schnitt entsteht beim Heizen mit Holz tausendmal mehr Feinstaub als beim Heizen mit Gas, von dem sich viele jetzt verabschieden wollen. Da Sie es nicht in der Hand haben, wie umsichtig und umweltbewusst Ihre Mieterinnen und Mieter mit dem Holzofen umgehen, sollten Sie sich eine Umrüstung gründlich überlegen.

Mieterinnen und Mieter wollen Holzofen einbauen

Möchte Ihre Mieterin oder Ihr Mieter mit Holz heizen und einen Kaminofen in die Mietwohnung einbauen, so müssen Sie um Erlaubnis gefragt werden. Und Sie können Ihre Zustimmung ohne Begründung verweigern. Doch vielleicht handelt es sich auch um eine sinnvolle Maßnahme, die Ihre Wohnung erheblich aufwertet. In diesem Fall sollten Sie sich genauer anschauen, was im Einzelnen geplant ist:

1. Es muss geklärt werden, ob der Kamin an den Schornstein angeschlossen werden kann.  
 
2. Die Bezirksschornsteinfegerin oder der -schornsteinfeger muss sich die Sache anschauen und den Einbau genehmigen. 
 
Außerdem sollten Sie eine schriftliche Vereinbarung aufsetzen, in der Sie die wichtigsten Punkte festhalten. Dazu gehört: 

  • Welcher Kaminofen wird in die Mietwohnung eingebaut? 

  • Wann? 

  • Die Verpflichtung, die Genehmigung der Schornsteinfegerin oder des Schornsteinfegers vorzulegen.

  • Wer trägt die Kosten für den Kaminofen, den Einbau, den Anschluss, die Wartung, Reparatur und den Brennstoff? 

Dabei ist es durchaus üblich, dass Ihre Mieterin oder Ihr Mieter sämtliche Kosten übernimmt. Vielleicht möchten Sie sich aber auch an den Kosten beteiligen, um den Kaminofen bei einem Mieterwechsel zu übernehmen. In jedem Fall sollten Sie eine Vereinbarung schließen, was geschieht, wenn Ihre Mieterin oder Ihr Mieter auszieht.


 

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