Immobilien-Ratgeber - 06.10.2025

Hybridheizung einfach erklärt: Funktion, Typen, GEG-Regeln

Hybridheizungen kombinieren konventionelle Heizsysteme mit erneuerbaren Energien – eine sinnvolle Lösung für Bestandsgebäude und Übergangsphasen. Wir erklären, wie Hybridheizungen funktionieren, welche Varianten es gibt und welche Sonderregelungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) gelten.

Was ist eine Hybridheizung?

Eine Hybridheizung kombiniert mindestens zwei verschiedene Energiequellen oder Heiztechnologien. Dabei wird in den meisten Fällen ein konventionelles System (z. B. Gas- oder Ölheizung) mit erneuerbaren Energien wie einer Wärmepumpe oder Solarthermie ergänzt. Angestrebt wird, dass die erneuerbaren Energien den Grundbedarf übernehmen, während das fossile System bei Spitzenlasten einspringt. 

Dabei sind die Systeme integriert, also aufeinander abgestimmt. Es handelt sich also nicht bloß um zwei Heizungen, die unabhängig voneinander betrieben werden. Wenn Sie eine Gasetagenheizung haben und zusätzlich Pelletöfen aufstellen, handelt es sich nicht um eine Hybridheizung im strengen Sinne.

Typen von Hybridheizungen

Es gibt unterschiedliche, ganz individuelle Kombinationsmöglichkeiten. Am häufigsten sind die folgenden Varianten:

  • Gas-Hybridheizung: Kombination einer Gasheizung (in der Regel Gasbrennwertkessel) mit einer Wärmepumpe oder Solarthermie
  • Öl-Hybridheizung: Eine Ölheizung wird (weiter)betrieben, um Wärmepumpe oder Solarthermie im Bedarfsfall zu unterstützen
  • Hybridheizung aus erneuerbaren Energien: Hier werden ausschließlich Systeme kombiniert, die mit erneuerbaren Energien arbeiten, zum Beispiel Wärmepumpe in Verbindung mit Photovoltaik 
  • Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen mit Spitzenlastkessel: Abwärme wird für die Heizung genutzt und mit einem Heizkessel ergänzt   

Die Vorteile und Stärken von Hybridheizungen

Eine Hybridheizung ist besonders dann sinnvoll, wenn bereits eine Gas- oder Ölheizung vorhanden ist und ein vollständiger Umstieg auf erneuerbare Energien aktuell nicht möglich oder wirtschaftlich ist, zum Beispiel, weil das Gebäude nicht ausreichend gedämmt ist.

Zugleich bietet sie die Möglichkeit, schrittweise in Richtung klimafreundliches Heizen zu gehen. Durch den modularen Aufbau lässt sich das System später erweitern oder an neue Anforderungen anpassen. Auch die Versorgungssicherheit steigt: Bei Ausfall oder Überlastung steht ein zweites System zur Verfügung.

Zudem gelten für Hybridheizungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) besondere Regelungen. In bestimmten Fällen sind die Anforderungen an den Anteil erneuerbarer Energien weniger streng.

Die Nachteile und Schwächen von Hybridheizungen

Zwei Heizsysteme bedeuten mehr Aufwand: Die Installation ist komplexer, die Steuerung anspruchsvoller. Beide Systeme müssen aufeinander abgestimmt und regelmäßig gewartet werden, was die laufenden Kosten erhöht. Auch der Platzbedarf ist größer.

Insgesamt ist eine Hybridheizung dann nicht sinnvoll, wenn eine Heizung infrage kommt, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden kann. In solchen Fällen bleibt die Hybridlösung eher eine Übergangslösung, kein dauerhaftes System.

Sonderregelungen für Hybridheizungen

Das Gebäudeenergiegesetz legt in § 71 fest, dass neu eingebaute Heizungsanlagen mindestens 65% der bereitgestellten Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen müssen. Für Hybridheizungen gibt es jedoch in § 71h GEG eine Sonderregelung: Demnach muss bei einer Hybridheizung, bei der eine Wärmepumpe den Grundbedarf abdeckt, die Wärmepumpe nur mindestens 30% der Heizlast übernehmen, bei einem „bivalent alternativen“ Betrieb sind es 40%. 

Damit ist gemeint: Die 30%-Regelung gilt, wenn die Wärmepumpe grundsätzlich Vorfahrt hat. Erst wenn sie die Wärmeenergie nicht mehr liefern kann, wird die Alternative zugeschaltet. Bei einem „bivalent alternativen“ Betrieb übernimmt die Wärmepumpe die Heizleistung bis zu einer bestimmten Außentemperatur. Sobald es kälter wird, schaltet sich die Wärmepumpe komplett ab und das zweite Heizsystem übernimmt vollständig, in der Regel ist das eine Gas- oder Ölheizung.

In § 71h GEG sind auch die Anforderungen an eine Hybridheizung genannt, bei der Solarthermie zum Einsatz kommt. Die Photovoltaik-Anlage muss eine bestimmte Mindestgröße haben (abhängig von der Wohn- und Nutzfläche des Gebäudes). Und der Anteil erneuerbarer Energien muss mindestens 60% betragen. 

Auf den ersten Blick mag das irritieren, hat sich doch die 65%-Regel als Standard etabliert. Dieser ist auch nach wie vor gültig. Nur führt § 71h Abs. 5 GEG aus, dass für Hybridheizungen unter bestimmten Voraussetzungen niedrigere Anforderungen gelten. Es handelt sich also um eine Sonderregelung.

Fazit: Hybridheizung als Übergangslösung mit Zukunft

Hybridheizungen sind vor allem dort sinnvoll, wo ein vollständiger Umstieg auf erneuerbare Energien noch nicht möglich ist. Sie bieten Flexibilität, nutzen bestehende Technik weiter und erfüllen – dank Sonderregelungen im GEG – bereits heute wichtige Anforderungen an den Klimaschutz.

Langfristig bleibt der vollständige Umstieg auf erneuerbare Energien das Ziel. Doch als pragmatische Zwischenlösung kann die Hybridheizung helfen, Übergangsfristen zu nutzen und Investitionen sinnvoll zu planen.

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