Immobilien Ratgeber - 17.05.2023

Ölheizung: Fristen, Übergangszeiten und Alternativen für Vermieter

Ölheizungen haben einen besonders hohen Ausstoß an Kohlendioxid und gelten als klimaschädlich. Die Pflicht, Ölheizungen nach spätestens 30 Jahren Betriebsdauer auszutauschen, besteht bereits. Ab 2026 dürfen mit Öl betriebene Heizkessel nur noch in einigen Ausnahmen eingebaut werden. 

30-Jahresfrist für Ölheizungen

Innerhalb von 25 Jahren ist der Anteil von Ölheizungen von 39 % auf 25 % gesunken – nur noch jede vierte Wohnung wird mit Öl beheizt, Tendenz weiter abnehmend. Und so ist es von der Politik auch gewollt. Aus Klimaschutzgründen sollen Ölheizungen weitgehend ausgetauscht werden.  

Grundsätzlich gilt, dass bestehende Gas- und Ölheizungen weiterhin genutzt werden dürfen, jedoch 30 Jahre nach Einbau und Aufstellung eine Austauschpflicht besteht. Reparaturen sind innerhalb dieser Frist weiter möglich und können umgesetzt werden, damit der Betrieb gewährleistet ist.  
 
Diese Frist wird allerdings durch eine zeitliche Obergrenze abgelöst. Nur noch bis zum 31.12.2044 dürfen Heizkessel mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Ausgenommen von dieser Austauschpflicht sind 
 
1. Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel 
 
2. Heizungstechnische Anlagen, deren Nennleistung weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt. 
 
3. Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt. 
 
Lesen Sie mehr zu den Ausnahmen im §72 und §73 des GEG.

Was sieht die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vor? 

Ab 2024 sollen nach den jüngsten Plänen der Bundesregierung mit Einschränkungen gar keine neuen Ölheizungen mehr eingebaut werden. So wird derzeit über die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Bundestag beraten, wonach ab dem 01. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen muss. Dies gilt sowohl im Neubau als auch im Bestand, in Wohnhäusern und Nichtwohngebäuden. Es soll nach derzeitigem Stand möglich sein, auch nach diesem Termin unter bestimmten Umständen, wie z.B. Heizungshavarie im Gebäudebestand für eine bestimmte Übergangszeit noch Öl- und Gasheizungen einzubauen. Weitere Ausnahmen sind vorgesehen.

Auch eine Kombination aus einer Gas- oder Ölheizung mit anderen erneuerbaren Heizungen soll möglich sein, solange die 65 Prozent erfüllt werden. Hier wird von einer sogenannten Hybridheizung gesprochen. Ob das vernünftig ist, sollte allerdings vorher geklärt werden. Zum Beispiel im Rahmen einer unabhängigen Energieberatung. Schon jetzt nehmen viele diese Situation zum Anlass, um auf andere Brennstoffe oder Heizsysteme umzusteigen. Viele Eigentümerinnen und Eigentümer haben bereits reagiert und sich von ihren Ölheizungen getrennt.

Energieausweis für Ihr Wohngebäude

Um bestens über die energetischen Qualitäten Ihrer Immobilie Bescheid zu wissen, können Sie ganz einfach online im Techem Kundenportal den verbrauchsorientierten Energieausweis erstellen. Erfahren Sie, was der Unterschied zum bedarfsorientierten Energieausweis ist und wann Sie welchen Energieausweis benötigen: Mehr Infos zum Energieausweis.

Was sollten Vermieter beim Einkauf von Heizöl beachten?

Momentan sind die Preise ohnehin stark in Bewegung, vor allem nach oben. Wenn Sie jetzt kaufen und der Preis in den kommenden Monaten stürzt, aus welchen Gründen auch immer, können Sie dafür nicht verantwortlich gemacht werden. Denn dieser Preisrückgang war noch nicht absehbar, als Sie das Öl gekauft haben.

Umgekehrt genauso: Haben Sie Ihren Öltank vor Monaten schon gut gefüllt, zu einem wesentlich günstigeren Preis als aktuell, so müssen Sie diesen Preis erst einmal an Ihre Mieterinnen und Mieter weitergeben. Sie müssen genau abrechnen, sind aber in Ihrer Entscheidung, bei wem und wann Sie das Heizöl einkaufen, relativ frei. Nur wenn Sie offensichtlich zu überhöhten Preisen einkaufen, kann das beanstandet werden.

Zu Alternativen von Ölheizungen beraten lassen

Es empfiehlt sich, dass Sie sich rechtzeitig informieren, welche Alternativen es gibt. Dabei kommt es ganz individuell auf Ihre Gegebenheiten an. Eine universelle Lösung, die für alle Wohnungen passt, gibt es nicht. Auch ist damit zu rechnen, dass in den kommenden Jahren neue Konzepte und Systeme angeboten werden.

Daher lautet unser Rat, sich gründlich zu informieren, um die beste Lösung für Ihr Gebäude zu finden. Eine Energieberatung kann dabei sehr hilfreich sein. Mit dem Techem Heizungscheck Online können Sie in Kürze herausfinden, ob Sie die Effizienz Ihrer aktuellen Heizung verbessern können.

 


 

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