Immobilien-Ratgeber - 12.06.2025

Förderung von Photovoltaikanlagen: So werden Sie finanziell unterstützt

Eine eigene Solaranlage kann sich rechnen, vor allem, wenn Sie auf die richtige Förderung setzen. Ob Investitionszuschuss, zinsgünstiger Kredit oder Einspeisevergütung: In Deutschland gibt es zahlreiche Programme auf Bundes- und Landesebene, die Sie beim Einstieg in die Photovoltaik unterstützen. Wir zeigen beispielhaft, was möglich ist und wer was fördert.

Starthilfe für Ihr PV-Vorhaben

Die Investition in eine eigene Photovoltaikanlage ist ein wichtiger Schritt – ökologisch wie wirtschaftlich. Wer Strom aus Sonnenenergie erzeugt, macht sich unabhängiger von steigenden Energiepreisen, erhöht die Attraktivität seiner Immobilie und leistet einen aktiven Beitrag zur Energiewende. Gerade am Anfang stellt sich jedoch die Frage: Wie lässt sich ein solches Projekt solide finanzieren und welche Förderungen sind verfügbar?

Die Bundesrepublik Deutschland verfolgt ambitionierte Ziele zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und zum Ausbau erneuerbarer Energien. Entsprechend umfassend ist die Förderlandschaft: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bildet mit seinen Einspeisevergütungen ein zentrales Element, ergänzt durch Programme zur Steigerung der Energieeffizienz, energetischen Sanierung und Stromspeicherung. Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützen Investitionen in Solarenergie – direkt oder indirekt.

Hinzu kommen Fördermittel der Länder und Kommunen, die regionale Schwerpunkte setzen. Dabei gilt: Der wirtschaftliche Ansatz ist immer ein individueller. Ob Dachanlage für den Eigenverbrauch, Mieterstrommodell oder Netzeinspeisung – nur selten lässt sich auf Fördermittel verzichten. Wir geben Ihnen einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Förderlandschaften und zeigen, welche Programme für Ihr Vorhaben in Frage kommen, egal ob Sie als Privatperson, Eigentümerin oder Eigentümer, Vermieterin oder Vermieter oder Wohnungsunternehmen planen.

KfW-Förderung für PV: Programm 270 im Überblick

Über das KfW-Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ werden Investitionen in die Errichtung, Erweiterung und den Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien gefördert, darunter auch Photovoltaikanlagen. Ziel des Programms ist die Unterstützung von Vorhaben zur Strom- und Wärmeerzeugung auf Basis regenerativer Quellen.

Förderfähige Maßnahmen sind u. a.:

  • Photovoltaikanlagen (einschließlich Erweiterung),

  • stationäre Batteriespeicher in Kombination mit PV, 

  • Netzeinspeisung und Eigenversorgung,

  • Kosten für Planung, Projektierung und Netzanschluss.

Das Programm steht Unternehmen, Einzelpersonen, Genossenschaften und Organisationen offen. Es bietet ein zinsgünstiges Darlehen, das bis zu 100 % der förderfähigen Kosten abdeckt. Der Antrag erfolgt nicht bei der KfW direkt, sondern über die eigene Hausbank oder einen Finanzierungspartner. Die Bank führt auch die erforderliche Bonitätsprüfung durch.

Die Kreditlaufzeiten betragen bis zu 20 Jahre, es sind tilgungsfreie Anlaufjahre möglich. Zudem kann der Kredit mit anderen Förderungen kombiniert werden, solange keine Doppelförderung vorliegt. 

Hinweis: Die Förderung kann sowohl für Anlagen zur vollständigen Einspeisung als auch für Modelle zur Eigenversorgung (z. B. Mieterstrom) genutzt werden.

Mehr Informationen zum KfW-Programm 270

BAFA-Förderung: Energieeffizienz im Gebäudebereich

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zahlreiche Maßnahmen zur energetischen Sanierung und Effizienzsteigerung. Zwar wird die Installation von Photovoltaikanlagen aktuell nicht direkt über die BEG gefördert, jedoch sind kombinierte Maßnahmen möglich, vor allem in Verbindung mit Heizungsmodernisierung und Gebäudetechnik.

Gefördert werden u. a.:

  • Optimierung bestehender Heizsysteme,

  • Einbau effizienter Wärmeerzeuger, 

  • Gebäudeautomation und -steuerung,

  • Fachplanung und Baubegleitung.

Die BEG-Förderung erfolgt entweder als direkter Investitionszuschuss durch das BAFA oder als Kreditvariante über die KfW (z. B. Programme 261/262).

Was heißt das für PV-Projekte? 
Zwar ist die Photovoltaikanlage selbst nicht förderfähig, doch PV kann Teil eines umfassenderen Modernisierungspakets sein, etwa bei Kombination mit Wärmepumpe oder Speichertechnik. Besonders interessant ist die BEG auch im Zusammenhang mit Mieterstrommodellen, wenn zusätzliche Effizienzmaßnahmen umgesetzt werden.

Hinweis: Für die Förderung ist in der Regel ein zertifizierter Energieberater einzubinden. Die Antragstellung muss vor Beginn des jeweiligen Vorhabens erfolgen.

Mehr zur BEG-Förderung über das BAFA

Landesförderung für PV: Regionale Programme nutzen

Neben den bundesweiten Förderinstrumenten bieten viele Bundesländer eigene Programme zur Unterstützung von Photovoltaikanlagen, oft über Landesförderbanken oder Ministerien organisiert. Diese Programme setzen unterschiedliche Schwerpunkte, etwa auf Batteriespeicher, Eigenverbrauch, Mieterstrom oder die Kombination mit Dachbegrünung.

Was ist zu beachten?

  • Die Bedingungen, Fördersätze und Fristen unterscheiden sich je nach Bundesland.

  • Viele Programme sind zeitlich begrenzt oder mit einem festen Budget ausgestattet. 

  • Die Kombination mit KfW-Krediten ist häufig möglich – eine Doppelförderung jedoch ausgeschlossen.

Tipp: Informieren Sie sich frühzeitig bei der jeweiligen Landesförderbank oder dem zuständigen Ministerium, welche Programme aktuell gelten und wie die Antragstellung funktioniert.

Beispiele für Landesförderungen aus der Praxis:

  • Baden-Württemberg (L-Bank): 
    Zuschüsse für Photovoltaik-Batteriespeicher mit definierten Mindestgrößen. Besonders relevant für private Haushalte und kleine Unternehmen.

  • Bayern (PV-Speicher-Programm): 
    Förderung stationärer Batteriespeicher in Verbindung mit neuen PV-Anlagen. Antragstellung über die BayernLabo, kombinierbar mit KfW-Kredit.

  • Nordrhein-Westfalen (progres.nrw): 
    Zuschüsse u. a. für PV-Anlagen, Speicher, Mieterstromprojekte und Ladeinfrastruktur. Antrag über das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz.

Einspeisevergütung nach EEG

Ein zentrales Förderinstrument in Deutschland ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Es garantiert Anlagenbetreiberinnen und Anlagebetreibern feste Vergütungssätze für den Strom, den sie aus erneuerbaren Quellen erzeugen und ins öffentliche Netz einspeisen. Auch für Mieterstrommodelle bietet das EEG einen eigenen Zuschlag.

Vergütungsmodelle im Überblick:

  • Volleinspeisung: 
    Der gesamte erzeugte Strom wird ins Netz eingespeist. Dafür erhalten Betreiberinnen und Betreiber eine feste Einspeisevergütung über 20 Jahre, deren Höhe von der Anlagengröße und dem Inbetriebnahmedatum abhängt.

  • Teileinspeisung: 
    Ein Teil des Stroms wird selbst verbraucht (z. B. Hausstrom), der Überschuss wird eingespeist und entsprechend vergütet.

  • Mieterstrommodell: 
    Strom wird direkt an die Bewohnerinnen und Bewohner im Gebäude geliefert. Zusätzlich zur Einspeisevergütung erhalten Betreiberinnen und Betreiber einen Mieterstromzuschlag, dessen Höhe gestaffelt ist – je nach Anlagengröße.

Wichtig zu wissen: 
Die Vergütungssätze unterliegen einer monatlichen Degression. Das heißt: je später die Inbetriebnahme, desto geringer die Vergütung. Eine rechtzeitige Planung und Anmeldung beim Netzbetreiber sind daher essenziell.

Der Mieterstromzuschlag ist nur für Anlagen unter 100 kWp möglich und an bestimmte Bedingungen geknüpft – u. a. den Verzicht auf Stromlieferung durch Dritte im Haus. Für viele Wohngebäude bietet dieses Modell dennoch eine wirtschaftlich interessante Kombination aus Eigenversorgung und Förderung.

Informationen zur EEG-Vergütung auf der Seite der Bundesnetzagentur

Nach der Förderung: Optionen für den Weiterbetrieb

Viele Förderprogramme, etwa Einspeisevergütungen oder Zuschüsse, laufen über einen definierten Zeitraum, meist 20 Jahre. Ist dieser Zeitraum abgelaufen, endet die öffentliche Förderung und die Anlage befindet sich im sogenannten Ausförderungsstatus.

Für Betreiberinnen und Betreiber stellt sich dann die Frage, ob und wie sich ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb realisieren lässt. Mögliche Optionen sind:

  • die Umstellung auf Eigenverbrauch,

  • die Direktvermarktung des erzeugten Stroms oder 

  • die Einbindung in neue Geschäftsmodelle, etwa Mieterstrom.

Ob sich ein Weiterbetrieb lohnt, hängt vom technischen Zustand der Anlage, dem aktuellen Strompreisniveau und den betrieblichen Rahmenbedingungen ab. Wichtig ist: Wer frühzeitig plant, kann auch nach dem Auslaufen von Förderungen eine tragfähige Anschlusslösung schaffen.

Fazit: Fördermittel gezielt nutzen

Die passende Förderung kann entscheidend dazu beitragen, eine Photovoltaikanlage wirtschaftlich tragfähig zu machen – sei es über zinsgünstige Kredite, Zuschüsse, Einspeisevergütungen oder spezielle Programme für Mieterstrom. Wer sich frühzeitig informiert und Fördermöglichkeiten gezielt kombiniert, schafft eine solide Grundlage für die Umsetzung.

Tipp: 
Die Förderlandschaft ist dynamisch. Programme werden angepasst, erweitert oder eingestellt. Neue Schwerpunkte entstehen, insbesondere auf Landes- oder kommunaler Ebene. Es lohnt sich daher, die aktuellen Bedingungen regelmäßig zu prüfen und sich bei den zuständigen Stellen (KfW, BAFA, Landesförderbanken oder Energieagenturen, etc.) gezielt zu informieren. Auch Stadtwerke und regionale Energieversorger bieten teils eigene Förderprogramme, die zusätzliche Chancen eröffnen.

 


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