Immo Point - 30.06.2022
Ihre Mieterin oder Ihr Mieter will untervermieten. Können Sie das untersagen? Oder müssen Sie die Erlaubnis erteilen, wenn keine schwerwiegenden Gründe dagegensprechen? Und was ist, wenn ohne Ihr Wissen untervermietet wird? Können Sie dann kündigen oder abmahnen? Wir geben Antworten
Vor jeder Untervermietung muss Ihre Mieterin oder Ihr Mieter Sie um Erlaubnis fragen. So sieht es § 540 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vor. Und das heißt: Erfahren Sie davon, dass ohne Ihre Erlaubnis untervermietet wird, können Sie verlangen, die Untervermietung zu beenden. Dazu sollten Sie Ihrer Mieterin oder Ihrem Mieter eine Frist setzen (üblicherweise 14 Tage nach Erhalt des Schreibens).