Immobilien-Ratgeber - 14.07.2023

BEG 2023: Bundesförderung für effiziente Gebäude

Unter dem Begriff „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) werden mehrere Förderprogramme des Bundes gebündelt, mit denen energetische Sanierungsmaßnehmen an Gebäuden unterstützt werden sollen. Gefördert werden vor allem neue effiziente und klimaneutrale Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungen sowie Maßnahmen für eine bessere Wärmedämmung.

BEG 2023: Förderung über KfW und BAFA

Das Programm besteht aus drei Teilbereichen: Der Bundesförderung für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und für Einzelmaßnahmen. Während für die ersten beiden Bereiche die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zuständig ist, kümmert sich das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) um die Einzelmaßnahmen. 

Die KfW gewährt einen Tilgungszuschuss und eine Zinsvergünstigung. Die Fördersätze richten sich danach, welcher Energiestandard das Gebäude erreicht. Bei Neubauten werden ab dem 1. März 2023 nur noch „klimafreundliche Neubauten“ gefördert. Für diese Bauten werden zinsgünstige Kredite vergeben – bis zu einer Kreditsumme von 150.000 Euro mit einer Laufzeit von bis zu 35 Jahren.

BEG 2023: Sanierung bestehender Gebäude

Wird ein bestehendes Wohnhaus zu einem KfW-Effizienzhaus umgerüstet, zahlt die KfW einen Tilgungszuschuss und vergibt günstige Kredite. Die Effizienzhäuser haben einen geringeren Bedarf an Primärenergie als ein Referenzhaus: Ein KfW-Effizienzhaus 85 benötigt nur 85 %, ein KfW-Effizienzhaus 40 sogar nur 40 % von dessen Primärenergie. Außerdem gibt es für den Einsatz erneuerbarer Energien (EE) einen Bonus. Ihr Anteil an der Primärenergie muss bei mindestens 65 % liegen. Außerdem ist bei solchen Gebäuden der Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung erforderlich. 

10 % Zuschlag für schlechtgedämmte Häuser

Zusätzlich gibt es noch einen „WPB-Bonus“ für die „Worst performing buildings“, also für Gebäude, die in ihrer Energiebilanz am schlechtesten abschneiden. Gehört Ihr Haus zu den schlechtesten 25 % in Deutschland und Sie sanieren das Gebäude mindestens auf das Niveau eines KfW-Effizienzhauses 55, wird der Tilgungszuschuss um 10  Prozentpunkte erhöht. 

BEG 2023: Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz

Maßnahmen, die geeignet sind, die Energieeffizienz an Gebäuden zu verbessern, können auf Antrag beim BAFA gefördert werden. Dazu gehört auch die Planung und die Baubegleitung der Maßnahmen durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten. Außerdem werden bestimmte Maßnahmen nur gefördert, wenn Sie sich vorher von so einer Expertin oder einem Experten beraten lassen. Auch diese Beratung wird finanziell unterstützt.

Typische Einzelmaßnahmen, die vom BAFA gefördert werden: Einbau einer Wärmepumpe oder einer Solaranlage, Optimierung der Heizungsanlage, Dämmung von Dach, Kellerdecke oder Heizungsrohren. Nehmen Sie die Arbeiten in Eigenleistung vor, können Sie sich einen Teil der Materialkosten erstatten lassen.

Entscheidend ist, dass Sie einen Antrag auf Förderung beim BAFA stellen, bevor Sie die Arbeiten in Auftrag geben – oder gar selbst tätig werden. Den Antrag können Sie hier online stellen.  

Bevor Sie den Antrag stellen, brauchen Sie einen Kostenvoranschlag für die Leistungen, die gefördert werden sollen. Wegen der hohen Nachfrage können mehrere Wochen vergehen, ehe Sie einen „Zuwendungsbescheid“ bekommen. Darin ist auch der Zeitraum genannt, bis wann die Arbeiten abgeschlossen sein müssen. Hierbei handelt es sich um eine Frist von 2 Jahren. Diese Frist kann um weitere zwei Jahre verlängert werden. 

Nach Abschluss der Arbeiten füllen Sie eine „Verwendungsnachweiserklärung“ aus und reichen diese Erklärung zusammen mit weiteren Unterlagen beim BAFA ein. Erst danach wird der Zuschuss an Sie überwiesen.


 

Redaktionsrichtlinien und Haftungsklausel

Die Beiträge im Techem Immobilien-Ratgeber werden nach strengen Qualitätsrichtlinien verfasst und beziehen sich auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Achten Sie daher bitte auf die Angabe des Veröffentlichungsdatums zu Beginn der Beiträge.

Techem möchte Ihnen mit den Inhalten eine erste Orientierung zu bestimmten Themenkategorien bieten. Wir erbringen keine Rechtsberatung und sind hierzu auch nicht befugt. Tipps und Handlungsempfehlungen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und haben keinen Anspruch darauf, korrekt, aktuell und/oder vollständig zu sein. Techem übernimmt für diesen Inhalt und dessen Verwendung keine Verantwortung. Daher raten wir dazu, für persönliche und individuelle Anfragen in rechtlichen oder finanziellen Anliegen, einen Rechts-, Steuer- oder Finanzberater hinzuzuziehen.