Immobilien-Ratgeber - 14.09.2023

Ob Haus oder Wohnung: Fördermittel und Förderprogramme für die Wärmewende

Die Abkehr von fossilen Brennstoffen und das Ziel des „klimaneutralen“ Gebäudebestands kosten viel Geld. Damit Eigentümerinnen und Eigentümer die Investitionen finanziell stemmen können, gibt es eine Reihe von Fördermitteln und Förderprogrammen für Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen und mehr – auf Bundesebene, von der EU, aber auch von Ländern und Gemeinden.

Bundesförderung aus zwei Töpfen

Ob Sie neue, klimafreundlichere Heizungen einbauen oder die Wärmedämmung an Decken und Wänden verbessern: Dafür hat der Bund umfangreiche Förderungen für Vermieterinnen und Vermieter bereitgestellt. Zuständig ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Was es im Einzelnen zu beachten gibt, wo und wann Sie die Anträge stellen sollten, dazu haben wir hier einen eigenen Beitrag verfasst.

Wichtig: Sie müssen den Antrag stellen, bevor die Arbeiten beginnen. Ausbezahlt wird der Zuschuss für das Haus oder die Eigentumswohnung erst nach Abschluss der Arbeiten. 

Und noch zwei Dinge sollten Sie wissen: Die KfW vergibt an Vermieterinnen und Vermieter nicht nur zinsgünstige Kredite für energetische Sanierungen. Die KfW-Förderung bei Häusern, Wohnungen und anderen Objekten ermöglicht auch einen Tilgungszuschuss. Diesen können Sie sich aber auch ausbezahlen lassen, wenn Sie keinen Kredit in Anspruch nehmen. Und wenn Sie die Bundesförderung in Anspruch nehmen, müssen Sie nicht auf andere Fördermittel verzichten.

Energieberatung für Wohngebäude

Auch aus Bundesmitteln wird die Energieberatung finanziert. Dabei werden die Kosten bis zu 80 % übernommen – allerdings wird die Beratung nur bis zu einem Höchstbetrag bezuschusst.

  • Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sind das 1.300 Euro. 
  • Bei Objekten mit mindestens drei Wohneinheiten sind das 1.700 Euro. 

Der Zuschuss wird Ihnen nicht direkt ausbezahlt. Vielmehr wird er verrechnet. Wenn Sie eine Beraterin oder einen Berater beauftragen, stellen diese den Antrag beim BAFA. Auf der Rechnung sind beide Beträge ausgewiesen: Die Beratungskosten und der Zuschuss. Sie müssen nur die Differenz bezahlen.

Sonderzuschuss für Eigentümerversammlungen

Erläutert die Beraterin oder der Berater den Bericht auf einer Eigentümerversammlung (oder bei einer Beiratssitzung), so gibt es dafür einen eigenen Zuschuss von maximal 500 Euro. Fragen Sie danach, wenn Sie eine Beratung in Auftrag geben.

Regionale und kommunale Förderung für Vermieter

Es gibt zahlreiche Programme, Zuschüsse und Förderkredite, die auf Länderebene oder auch von den Städten und Gemeinden vergeben werden. Hier auch nur einen groben Überblick zu geben, würde unseren Rahmen sprengen. Auch sind manche Maßnahmen zeitlich befristet, sie sind an bestimmte Anforderungen geknüpft (z. B. Einkommensobergrenzen, Mindestmietdauer). Besonders interessant für Sie sind Förderprogramme für Häuser und Eigentumswohnungen, die sich speziell an Vermieterinnen und Vermieter richten. Hier dürfte sich in Zukunft noch einiges bewegen. Denn es sind vor allem Mietwohnungen, die in Sachen Klimaschutz Nachholbedarf haben.

Förderung der Dach- oder Fassadenbegrünung von Mehrfamilienhäusern

Angesichts zunehmender Wetterextreme kommt dieser Maßnahme besondere Bedeutung zu: Die Begrünung von Dach und Fassade schützt das Gebäude im Sommer vor Hitze und im Winter vor Kälte. Sie bietet heimischen Insekten einen Lebensraum und verbessert die Luftqualität. 

Was viele nicht wissen: Für die Begrünung erhalten Vermieterinnen und Vermieter oftmals eine Förderung. Und zwar auf kommunaler Ebene, also von den Städten und Gemeinden. Die Förderung für Vermieterinnen und Vermieter erfolgt uneinheitlich. In den meisten Fällen werden jedoch bis zu 50 % der Kosten übernommen – mit einer Förderobergrenze, die zwischen 500 Euro (z. B. in Bocholt, Dormagen) und 50.000 Euro (Frankfurt am Main) beträgt.

Mancherorts werden nur bestimmte Viertel oder Straßenzüge gefördert, die als „Programmgebiet“ ausgewiesen sind. Ob Sie als Vermieterin bzw. Vermieter in den Genuss der Förderung kommen und wie hoch diese ausfällt, erfahren Sie bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Oder Sie erkundigen sich beim Bundesverband GebäudeGrün, der regelmäßig Städte und Gemeinden zu dem Thema befragt und in dieser Sache besonders engagiert ist.

Wo können Sie sich näher informieren?

Wie erfahren Sie von den zahlreichen Möglichkeiten? Und wie wählen Sie die Förderung aus, die für Ihr Objekt am sinnvollsten ist? Nun, da gibt es zwei Methoden, die sich gut ergänzen:

  1. Verschaffen Sie sich mithilfe einer Online-Datenbank einen Überblick. Davon finden sich mehrere im Internet. Zum Beispiel die Förderdatenbank, die vom Wirtschaftsministerium zur Verfügung gestellt wird. Hier werden Sie über eine Suchmaske zu den Förderprogrammen für Häuser, Eigentumswohnungen und weiteren Objekten geführt. Die Datenbank enthält nicht nur die Angebote des Bundes, sondern auch die der Länder und der Europäischen Union.
  2. In einem zweiten Schritt sollten Sie sich dann noch einmal bei der Energieberatung nach den Möglichkeiten einer Förderung für Vermieterinnen und Vermieter erkundigen. Eine qualifizierte Fachkraft wird Ihnen auch lokale Förderprogramme für Häuser und Wohnungen nennen können oder solche, an die Sie vielleicht noch gar nicht gedacht haben.

Ihre individuelle CO₂-Kostenprognose

Um klimafreundliches Verhalten zu fördern, müssen sich Vermieterinnen und Vermieter seit Januar 2023 zudem an den CO₂-Kosten beteiligen. Je schlechter die Energieeffizienz Ihres Gebäudes, desto höher Ihr Anteil. Auch daher lohnt es sich, zeitnah auf umweltfreundliche Technologien umzustellen! Sie möchten wissen, wie hoch Ihr Anteil an der CO₂-Umlage ausfällt? Mit unserem CO₂-Kosten-Rechner erhalten Sie Klarheit.


 

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