Immobilien Ratgeber - 30.06.2022

Die Wohnungsrückgabe: So funktioniert‘s

Eigentlich ist es Sache der Mieterin oder des Mieters, die Wohnung an Sie zurückzugeben. Doch manche wissen das nicht und warten ab, dass Sie die Initiative ergreifen. Nehmen Sie daher vorsorglich Kontakt zu Ihrer Mieterin oder Ihrem Mieter auf und vereinbaren Sie einen Rückgabetermin. Außerdem empfiehlt es sich, ein Rückgabeprotokoll zu erstellen.

Rückgabetermin schafft Klarheit

Der große Vorteil beim Rückgabetermin: Beide Seiten kommen noch einmal zusammen, ehe die Wohnung wieder in Ihren Besitz übergeht und Sie über die Räumlichkeiten verfügen können. Ist etwas zu beanstanden, lässt sich das gleich vor Ort besprechen – sogar wenn Sie sich nicht einig werden. So wissen beide zumindest, woran sie sind und was auf sie zukommt.

Beim Rückgabetermin sollte nach Möglichkeit alles in Ordnung sein: Die Wohnung muss vollständig geräumt und in „vertragsgemäßem Zustand“ sein. Was so viel heißt wie: Nicht beschädigt und nicht übermäßig abgewohnt. Schönheitsreparaturen sollten bereits erledigt sein, wenn Ihre Mieterin oder Ihr Mieter diese übernehmen muss. 

Ganz wichtig auch: Sämtliche Schlüssel müssen Sie zurückerhalten – auch die, die Ihre Mieterin oder Ihr Mieter auf eigene Kosten hat anfertigen lassen.

Bei der Übergabe: Gemeinsam den Zustand der Räume prüfen

Bei der Rückgabe gehen Sie noch einmal gemeinsam durch die Wohnung. Ist ein Kellerabteil oder ein Nebenraum mitvermietet, empfiehlt es sich, auch diese Räume in Augenschein zu nehmen. Nicht dass Sie später eine Überraschung erleben und Ihnen ein Keller voller Sperrmüll hinterlassen wurde. Bemerken Sie das hingegen bei der Rückgabe, können Sie gleich besprechen, wann Ihre Mieterin oder Ihr Mieter den Sperrmüll wegräumen lässt. Oder ob Sie das veranlassen und die Kosten mit der Kaution verrechnen.

Bei der Rückgabe lesen Sie häufig auch gemeinsam die Zählerstände ab. Wenn die Zähler mit der neuen Funktechnologie ausgestattet und fernablesbar sind, ist das nicht nötig.

 

Erstellen Sie ein Rückgabeprotokoll für die Wohnungsrückgabe

Wie schon bei der Wohnungsübergabe, so empfiehlt es sich auch bei der Rückgabe, ein Protokoll anzufertigen. In doppelter Ausfertigung, von Ihnen und Ihrer Mieterin oder Ihrem Mieter unterzeichnet.

Im Idealfall haben Sie noch das Übergabeprotoll vom Mietbeginn zur Hand. Dann können Sie am zuverlässigsten feststellen, wie sich der Zustand der Wohnung verändert hat. Wie schon beim Übergabeprotokoll, können Sie auch hier das Formular mit Fotos ergänzen. Wichtig ist nur, dass beide Seiten dasselbe Fotomaterial bekommen. Die Fotos können Sie leicht mit Ihrem Smartphone erstellen und sich zusenden.

Laden Sie kostenlos Ihr Rückgabeprotokoll herunter

Nutzen Sie gerne unsere Beispiel-Vorlage, damit bei der Wohnungsrückgabe alles reibungslos verläuft! So sind Sie bestens auf den Termin vorbereitet.


 

Redaktionsrichtlinien und Haftungsklausel

Die Beiträge im Techem Immobilien-Ratgeber werden nach strengen Qualitätsrichtlinien verfasst und beziehen sich auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Achten Sie daher bitte auf die Angabe des Veröffentlichungsdatums zu Beginn der Beiträge.

Techem möchte Ihnen mit den Inhalten eine erste Orientierung zu bestimmten Themenkategorien bieten. Wir erbringen keine Rechtsberatung und sind hierzu auch nicht befugt. Tipps und Handlungsempfehlungen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und haben keinen Anspruch darauf, korrekt, aktuell und/oder vollständig zu sein. Techem übernimmt für diesen Inhalt und dessen Verwendung keine Verantwortung. Daher raten wir dazu, für persönliche und individuelle Anfragen in rechtlichen oder finanziellen Anliegen, einen Rechts-, Steuer- oder Finanzberater hinzuzuziehen.