Immobilien Ratgeber - 30.06.2022
Der große Vorteil ist die Planungssicherheit: Bei der Staffelmiete legen Sie im Voraus fest, wie sich die Miete in mehreren Schritten, den „Staffeln“, künftig erhöht. Dabei sind Sie weder an die ortsübliche Vergleichsmiete noch an die Kappungsgrenze gebunden. Allerdings müssen Sie die Mietpreisbremse beachten und unter Umständen nachsteuern.
Damit eine Staffelmiete wirksam ist, müssen Sie sie im Mietvertrag vereinbaren. Man spricht auch von einem Staffelmietvertrag. Dabei legen Sie nicht nur die Ausgangsmiete fest, sondern eben auch die künftigen Mietsteigerungen. Die dürfen frühestens nach zwölf Monaten erfolgen – und damit früher als beispielsweise bei der Indexmiete oder der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Sie geben das Datum an, ab wann die neue, höhere Miete zu zahlen ist. Und Sie geben den Betrag der neuen Miete an. Sie schreiben also nicht: „Die Miete erhöht sich um 7 %.“ Und auch nicht: „Die Kaltmiete steigt um 80 Euro.“ Sondern Sie nennen den Betrag in Euro.