Immo Point - 18.05.2022
Haben Sie den Mietvertrag unterzeichnet, ist der nächste Schritt die Übergabe der Wohnung. Sie händigen die Schlüssel an die Mieterin oder den Mieter aus. Juristisch gesprochen werden sie damit zum „Besitzer“ der Wohnung, während Sie als Vermieterin oder Vermieter „Eigentümer“ bleiben. Ab sofort hat Ihre Mieterin oder Ihr Mieter das Hausrecht. So läuft alles reibungslos!
Mit dem Mietbeginn hat Ihre Mieterin oder Ihr Mieter Anspruch auf Übergabe der Wohnräume. Immerhin zahlen sie ja bereits Miete dafür, dass sie die Wohnung nutzen. Und so findet die Übergabe denn auch meist am ersten Tag statt. Dann muss die Wohnung vollständig geräumt und in vertragsgemäßem Zustand sein.
Ob das so ist, sollte dokumentiert werden – und zwar in einem Übergabeprotokoll. Gemeinsam begutachten Sie den Zustand der Mieträume, notieren Besonderheiten, Auffälligkeiten und etwaige Mängel. Dazu gehen Sie jeden Raum noch einmal ab. Sie können die Gelegenheit nutzen und auf Besonderheiten der Einrichtung hinweisen. Außerdem lesen Sie gemeinsam die Zählerstände ab.